Verwaltung und Verkauf von städtischen Kleingärten
Die auf städtischem Eigentum befindlichen Kleingartenanlagen sind an einen Generalpächter verpachtet (gemäß Bundeskleingartengesetz). Dieser überlässt Einzelpersonen die jeweiligen Kleingärten mittels Unterpachtverträgen zur kleingärtnerischen Nutzung auf unbestimmte Zeit.
Das Kleingartenreferat administriert sowohl alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Generalpachtverträgen als auch die Abwicklung der Kleingartenverkäufe.
Bewerbung um einen Kleingarten
- Bewerbungen um die Pacht eines frei werdenden Kleingartens in einer bestehenden städtischen Kleingartenanlage sind schriftlich beim jeweiligen Kleingartenverein zu deponieren.
- Informationen über bestehende und projektierte Kleingartenanlagen erteilt der Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs.
- Im Falle einer eventuellen Neuaufschließung von Kleingärten wird empfohlen, ein Anmeldeansuchen an den Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter Österreichs zu richten.
Die Stadt Wien hat keinen Einfluss auf die Vergabe von Kleingärten.
Verantwortlich für diese Seite:Liegenschaftsmanagement (Magistratsabteilung 69)
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