Das beste Konzept einer Parkraumbewirtschaftung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie der E-Scooter-Verordnung sind ohne Überwachung wirkungslos. Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Parkraumüberwachung (MA 67) sind auf Wiens Straßen unterwegs und kontrollieren die Gebührenentrichtung in Kurzparkzonen und die Einhaltung der verschiedenen Regelungen.
Aufgaben
Die Überwachungsorgane sind für die Überwachung des gesamten ruhenden Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Sie können genau wie Polizist*innen jedes falsche Abstellen eines Kfz, zum Beispiel in 2. Spur, am Gehsteig, im Kreuzungsbereich und so weiter beanstanden. Durch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs wird für einen flüssigen Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen gesorgt.
Weiters überprüfen sie, ob die Kurzparkgebühr mit einem gültigen Parkschein beziehungsweise einer Parkbewilligung für Anrainer*innen oder Beschäftigte und Betriebe (nach dem Wiener Parkometergesetz) ordnungsgemäß bezahlt wurde.
Die Kontrolle der Fahrzeuge erfolgt mittels OCR-Bilderkennung und Scan des Kennzeichens.
Die Organe der Parkraumüberwachung dürfen Organstrafverfügungen oder Anzeigeverständigungen an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges anbringen, wenn
- der Parkschein fehlt oder falsch ausgefüllt ist,
- die Parkzeit überschritten wurde oder
- eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung betreffend abgestellter Fahrzeuge vorliegt.
Bei Vorliegen beziehungsweise der Möglichkeit einer Verkehrsbehinderung durch das beanstandete Fahrzeug kann die Abschleppung durch die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) veranlasst werden.
Dringende Verkehrsbehinderung durch Verparkung melden
Eine Einfahrt ist verparkt, Autos verparken einen Gehweg oder eine Halte- und Parkverbotszone? Für den Fall einer Verparkung wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer +43 1 4000-7400.
- Montag bis Samstag von 6.30 bis 22 Uhr
- Sonn- und Feiertage von 8:30 bis 22 Uhr
- Außerhalb dieser Zeiten beachten Sie bitte die Tonbandansage. Die Zuständigkeit liegt in diesem Zeitraum bei der Polizei.