Organe der Parkraumüberwachung

Zwei Parkwächterinnen und zwei Parkwächter in Uniform (weiße Kappen und blaue Bekleidung, Wappen der Stadt Wien)

Die Überwachungsorgane tragen eine blaue Uniform mit weißer Kappe.

Das beste Konzept einer Parkraumbewirtschaftung und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind ohne entsprechende Überwachung wirkungslos. Die Mitarbeiter*innen der Parkraumüberwachungsgruppe der Landespolizeidirektion Wien sind auf Wiens Straßen unterwegs und kontrollieren die Gebührenentrichtung in Kurzparkzonen sowie die Einhaltung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Die Überwachungsorgane stehen unter der Dienst- und Fachaufsicht der Landespolizeidirektion Wien.

Aufgaben

Die Überwachungsorgane sind einerseits für die Überwachung des gesamten ruhenden Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung verantwortlich. Sie können - genau wie Polizist*innen - auch Halten in zweiter Spur, am Gehsteig, im Kreuzungsbereich und vieles mehr bestrafen. Durch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs wird für flüssigen Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen gesorgt.

Weiters überprüfen sie, ob fürs Kurzparken bezahlt wurde - mittels eines gültigen Parkscheins beziehungsweise eines Parkpickerls für Anrainer*innen (nach dem Wiener Parkometergesetz). In gut kontrollierten Kurzparkzonen finden Bewohner*innen sowie Besucher*innen leichter einen Parkplatz.

Die Organe der Parkraumüberwachung dürfen, wenn zum Beispiel der Parkschein fehlt, falsch ausgefüllt ist, die Parkzeit überschritten wurde oder eben eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung vorliegt, Strafzettel (Organstrafverfügungen) verteilen, Anzeigen ausstellen sowie - bei Vorliegen einer Verkehrsbehinderung - Fahrzeuge abschleppen lassen.

Verparkung melden

Sie können eine Verparkung telefonisch bei der Landespolizeidirektion Wien unter der Telefonnummer +43 1 31 310-32755 melden.

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