Winterdienstpläne und Streuzeiten

Die Straßen sind nach Priorität in Kategorien eingeteilt. Die Zusammenfassung von Straßenzügen mit hoher Verkehrsbedeutung erfolgt in die sogenannten A-Pläne, die in der Regel mit Lkw der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) beziehungsweise bei starken Schneefällen zusätzlich durch private Fuhrwerks-Unternehmen betreut werden.

Räumfahrzeug der MA 48 im Winterdiensteinsatz

Das Nebenstraßennetz wird von Kleinräumfahrzeugen der Straßenreinigung anhand von K-Plänen geräumt und gestreut. Ergänzend dazu werden Fahrzeuge der Straßenreinigung auf R-Plänen zur Betreuung des Winterbasisradwegenetzes eingesetzt.

Höchste Priorität - A-Pläne

Die sogenannten A-Pläne umfassen die Straßenzüge mit höchster Verkehrsbedeutung, Bereiche mit Behinderungspotenzial beim öffentlichen Verkehr und Gefahrenstellen. Die A-Pläne sind im Schichtbetrieb von 6 bis 14 Uhr, bei entsprechender Wetterlage auch rund um die Uhr besetzt. Es gibt 68 A-Plan-Fahrzeuge.

K-Pläne

Die K-Pläne sind werktags von 6 bis 14.30 Uhr besetzt. Auf Überstundenbasis kann das Personal auch samstags, sonn- und feiertags eingesetzt werden. Weiters ist ein vorgezogener Dienstbeginn an allen Tagen ab 3 Uhr früh möglich. Kleinfahrzeuge sind im Schichtbetrieb von 11 bis 20.30 Uhr den ganzen Winter über eingesetzt, sodass in den Kehrbezirken die wesentlichen K-Pläne mindestens bis 20.30 Uhr - bei entsprechender Wetterlage auch bis 23 Uhr - betreut werden können. In den 127 K-Plänen sind Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung zusammengefasst.

R-Pläne - Winterbasisradwegenetz

17 R-Pläne decken das 280 Kilometer umfassende Winterbasisradwegenetz ab. Das verbleibende Radwegenetz wird von privaten Firmen im Auftrag der MA 48 betreut.

Informationen zu den geräumten Radwegen und zur Verkehrsorganisation Wiens sind auch auf den Seiten der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) zu finden.

Winterbasisradwegenetz: 9 MB PDF

Gehsteige

Die Betreuung der Gehsteige liegt gemäß §93 StVO in der Regel in der Verpflichtung der jeweiligen Anrainer*innen. Ist ein Gehsteig jedoch mehr als 3 Meter von der Grundstückgrenze entfernt, etwa weil er durch eine breite Grünfläche getrennt ist, erfolgt die Betreuung durch Firmen im Auftrag der MA 48.

Übergänge

Die rund 24.000 von der Straßenreinigung betreuten Übergänge (Straßenquerungen für Fußgänger*innen) sind in den Betreuungsplänen der Straßenarbeiter*innen erfasst. Die Betreuung erfolgt während der Dienstzeit der Straßenreinigung nach einer festgelegten Reihenfolge.

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