Wiener Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Mit dem Wiener Abfallwirtschaftsplan und dem Wiener Abfallvermeidungsprogramm werden die Ziele und Maßnahmen der Wiener Abfallwirtschaft für die nächsten Jahre festgelegt.

Abfallwirtschaftsplan und -vermeidungsprogramm für die aktuelle Planungsperiode 2019 bis 2024 wurden am 13. November 2018 von der Wiener Landesregierung beschlossen. Die beiden Planungen wurden im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) entwickelt, so dass auch Umweltauswirkungen berücksichtigt werden konnten. Im SUP-Team waren daher neben Stellen der Stadt Wien auch externe Abfallwirtschaftsexpertinnen und -experten sowie Umweltorganisationen als Repräsentantinnen der Öffentlichkeit vertreten.

Wiener Abfallwirtschaftsplan (Wr. AWP)

Bei Bedarf, mindestens jedoch alle sechs Jahre erstellt die MA 48 im Auftrag der Wiener Landesregierung den Abfallwirtschaftsplan für die Stadt Wien. Dieser beinhaltet unter anderem:

  • den Ist-Zustand der Abfallwirtschaft, insbesondere hinsichtlich der Art und Menge der in Wien anfallenden Abfälle
  • abfallwirtschaftliche Prognosen und daran anknüpfende erforderliche Maßnahmen
  • den Bedarf, Bestand und Betrieb von Behandlungsanlagen und Deponien
  • die Anzahl der erforderlichen Personen oder Einrichtungen zur Abfallberatung

In diesem Konzept werden auch Ziele für den Planungshorizont formuliert, wobei diese nicht den übergeordneten österreichweit geltenden Vorgaben des Bundes widersprechen dürfen. Seit März 2006 ist im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz verankert, dass der Abfallwirtschaftsplan der Stadt Wien vor der Beschlussfassung durch die Wiener Landesregierung bei erheblichen Auswirkungen einer so genannten Umweltprüfung zu unterziehen ist.

Diese Prüfung ermöglicht es, Umweltauswirkungen von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen schon bei der strategischen Planung zu evaluieren und zu bewerten. Mit diesem Instrument können daher mögliche Umwelteinflüsse frühzeitig erkannt und dementsprechend bei der Planung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen berücksichtigt werden. Ein weiteres Merkmal der Umweltprüfung ist die - gesetzlich verankerte - Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Konsultation. Bei erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines anderen EU-Mitgliedstaates ist auch eine grenzüberschreitende Konsultation vorgesehen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht darzustellen und zu veröffentlichen.

Wiener Abfallvermeidungsprogramm (Wr. AVP)

Schon in den vorangegangenen Wiener Abfallwirtschaftsplänen waren zahlreiche Abfallvermeidungsmaßnahmen enthalten. Beginnend mit 2013 hat die Wiener Landesregierung gemäß dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz zumindest alle sechs Jahre ein eigenständiges Abfallvermeidungsprogramm zu erstellen. Dieses beinhaltet unter anderem:

  • Ziele der Abfallvermeidungsmaßnahmen
  • Beschreibung der bestehenden Abfallvermeidungsmaßnahmen
  • Bewertung der Zweckmäßigkeit der Abfallvermeidungsmaßnahmen

In der Vergangenheit wurde bereits eine Vielzahl an Vermeidungsmaßnahmen erarbeitet und erfolgreich umgesetzt. Beispiele dafür sind die Programme PUMA, ÖkoKauf Wien, natürlich weniger Mist und ÖkoBusinessPlan. Diese Programme wurden weiterentwickelt und um neue erfolgversprechende Maßnahmen ergänzt.

Abfallvermeidung und Ressourcenschonung haben in der Wiener Abfallwirtschaft weiterhin Priorität. Die Abfallvermeidungsmaßnahmen fokussieren auf den Kompetenzbereich der Stadt Wien. Viele der im Folgenden angeführten Maßnahmen laufen bereits und sollen weitergeführt und in Zukunft bei Bedarf optimiert werden.

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