Schutzzonen
Mit der im Jahr 1972 beschlossenen Altstadterhaltungsnovelle kann die Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz Schutzzonen festlegen und damit charakteristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung schützen.
Schutzzonen werden im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dargestellt. Es handelt sich um jene Bereiche, in welchen die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes zu gewährleisten ist. Dies betrifft
- seine natürlichen Gegebenheiten,
- seine historischen Strukturen,
- seine prägende Bausubstanz und
- die Vielfalt der Funktionen.
Bestimmungen dazu finden sich auch im § 7 der Bauordnung für Wien.
Primär geschützt wird das äußere Erscheinungsbild eines Objektes. Bei Errichtung eines neuen Gebäudes innerhalb einer Schutzzone ist darauf zu achten, dass es sich in das Ensemble und in das Stadtbild einfügt. Dabei ist eine zeitgemäße, qualitätsvolle Architektur anzustreben.
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