Schutzzonen Wien

Mit der im Jahr 1972 beschlossenen Altstadterhaltungsnovelle kann die Stadt Wien unabhängig vom Denkmalschutz Schutzzonen festlegen und damit charakteristische Ensembles vor Abbruch oder Überformung schützen.

Schutzzonen werden im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dargestellt. Es handelt sich um jene Bereiche, in welchen die Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes zu gewährleisten ist. Dies betrifft

  • seine natürlichen Gegebenheiten,
  • seine historischen Strukturen,
  • seine prägende Bausubstanz und
  • die Vielfalt der Funktionen.

Bestimmungen dazu finden sich im § 7 der Bauordnung für Wien.

Primär geschützt wird das äußere Erscheinungsbild eines Objektes. Bei Errichtung eines neuen Gebäudes innerhalb einer Schutzzone ist darauf zu achten, dass es sich in das Ensemble und in das Stadtbild einfügt. Dabei ist eine zeitgemäße, qualitätsvolle Architektur anzustreben.

Schutzzonen im wien.at-Stadtplan

Schutzzonenmodell

Bis Mitte der 1990er-Jahre fehlten in den Schutzzonen wesentliche Grundlagen, wie zum Beispiel flächendeckende Angaben zu Grundstücksdaten, Objektdaten (Architekt, Baualter, Bautyp, Geschoßanzahl, Fotos), Beschreibungen und Bewertungen. Zur damaligen Zeit durchgeführte internationale Vergleiche verdeutlichten diesen Mangel.

Mit einem Schutzzonenmodell sollte dieses Defizit behoben werden. Durch Gebäudeinventarisierungen wurde die Grundlagenaufbereitung und Analyse verbessert. Ebenso konnte damit eine Objektivierung der Bewertung und Beurteilung erreicht werden.

Bis heute wurden große Gebiete nahezu flächendeckend inventarisiert und so wertvolle Erkenntnisse über die erhaltenswerte Bausubstanz gewonnen. Diese gebäudespezifischen Daten dienen als Grundlage und Argumentarium für festgelegte oder festzulegende Schutzzonen.

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