Bau- und Grundstücksangelegenheiten (MA 64)

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MA 64 - BaurechtMA 64 - Energie und Berufungen MA 64 - Sachverständige

Amtswege - Bewilligungen und Bescheide

Elektronische Zustellung

Mit der Techniknovelle der Bauordnung für Wien im Jahre 2007 wurde die bis dahin bestehende Möglichkeit der Zulassung von Bauteilen und Bauarten ersatzlos gestrichen. Neue Zulassungen oder die Verlängerung von bestehenden Zulassungen sind nicht mehr vorgesehen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB)

Grundstückstechnische Sachverständige

Die Sachverständigen der MA 64 erstellen technische Begutachtungen und Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

Zwei Männer bei einer Beratung
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Magistratsabteilung 64
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