Bau- und Grundstücksangelegenheiten (MA 64)
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MA 64 - Baurecht • MA 64 - Energie und Berufungen • MA 64 - Sachverständige
Amtswege - Bewilligungen und Bescheide
- Aussteckung der Fluchtlinien
- Bebauungsbestimmungen - Bekanntgabe
- Enteignung nach dem Baurecht - Antrag
- Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Zuerkennung
- Grundabteilungen - Kenntnisnahme
- Grundabteilungen sowie Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten mit Grundstücksveränderung - Bewilligung
- Grundeinlösung - Antrag
Elektronische Zustellung
- Ab- oder Zuschreibung ganzer Grundstücke - Bewilligung
- Löschung von Grundbuchseintragungen - Zustimmung
- Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten ohne Veränderung von Grundstücken - Bewilligung
Mit der Techniknovelle der Bauordnung für Wien im Jahre 2007 wurde die bis dahin bestehende Möglichkeit der Zulassung von Bauteilen und Bauarten ersatzlos gestrichen. Neue Zulassungen oder die Verlängerung von bestehenden Zulassungen sind nicht mehr vorgesehen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB)
Grundstückstechnische Sachverständige
Die Sachverständigen der MA 64 erstellen technische Begutachtungen und Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:
Magistratsabteilung 64
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