Energieangelegenheiten (MA 64)
Kontakt zur MA 64 - Energie und Berufungen
Nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) ist die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb einer örtlich gebundenen Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie bewilligungspflichtig.
Darunter fallen nicht nur Kleinkraftwerke wie Blockheizkraftwerke und Solaranlagen, sondern auch Notstromaggregate. Diese Genehmigungsverfahren werden von der MA 64 - Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten durchgeführt. Durch die Anerkennung von Ökostromanlagen wird die formale Voraussetzung für die Förderung umweltfreundlicher Energie geschaffen. Auch die Genehmigung der Verlegung von Starkstromleitungen ist Aufgabe der MA 64.
Amtswege - Bewilligungen und Bescheide
- Auflage von Projektunterlagen nach dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005
- Fotovoltaikanlage, Ökostromanlage, Solaranlage - Genehmigung
- Notstromaggregat - Genehmigung
- Energiewirtschaft - Virtuelles Amt - Weitere energiewirtschaftliche Angelegenheiten
Weiterführende Informationen
- Baupolizei (MA 37) - Gruppe U, Amtssachverständige für Eisenbahnbautechnik
- Bericht gemäß § 75 Abs. 2 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Gleichbehandlungsprogramm)
- Wien Energie Stromnetz GmbH
- Wiener Starkstromwegegesetz
Magistratsabteilung 64
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