Zustimmung zur Grundstücksvereinigung - Antrag

Allgemeine Informationen

2 oder mehrere zusammenhängende Grundstücke einer Liegenschaft können unter bestimmten Voraussetzungen vereinigt werden. Dazu ist ein Antrag der Eigentümer*innen beim Vermessungsamt Wien erforderlich, auf Grund dessen das Vorliegen der Voraussetzungen beurkundet wird.

Zur Vorlage beim Vermessungsamt Wien stellt die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht über Antrag eine Bestätigung darüber aus, dass gegen diese Grundstücksvereinigung vom grundstückstechnischen und baurechtlichen Standpunkt keine Bedenken bestehen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Bestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Grundstücksvereinigung keine vermessungstechnischen oder baurechtlichen Gründe entgegenstehen.

Fristen und Termine

Der Antrag ist an keine bestimmten Termine oder Fristen gebunden.

Zuständige Stelle

Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.

Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.

Verfahrensablauf

Auf Grund des Antrags überprüft der*die Sachverständige der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht, ob der beantragten Grundstücksvereinigung vermessungstechnische oder baurechtliche Gründe entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, stellt die Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht eine Bestätigung darüber aus, dass gegen die Grundstücksvereinigung vom grundstückstechnischen und baurechtlichen Standpunkt keine Bedenken bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn der*die Antragsteller*in von einer anderen Person im Verfahren vertreten werden soll, muss dem Antrag eine Vollmacht für diese Person beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe für die Bestätigung
  • 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
  • 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer des Verfahrens hängt von der jeweiligen individuellen Ausgangslage ab.

Formular

Elektronische Zustellung
Bei diesem Verfahren erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sind Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert, erhalten Sie die Erledigung mit der Post.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Die Elektronische Zustellung kann nur dann erfolgen, wenn dies auch technisch möglich ist.

Zusätzliche Informationen

Nach Antragstellung durch die Eigentümer*innen beim Vermessungsamt Wien unter Anschluss der Bestätigung wird vom Vermessungsamt Wien das Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Vermessungsgesetz beurkundet und die Grundstücksvereinigung in der Folge vom Grundbuchsgericht vollzogen.

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