Grundabteilungen - Kenntnisnahme

Allgemeine Informationen

Von einer Grundabteilung spricht man, wenn der Bestand einer Liegenschaft geändert werden soll. Grundabteilungen müssen vom Magistrat bewilligt oder diesem angezeigt werden.

Voraussetzungen

Grundabteilungen, die nicht bewilligungspflichtig sind, müssen der MA 64 angezeigt werden. Die Kenntnisnahme dieser Anzeige erfolgt mittels Bescheid.

Bewilligungspflicht: Grundabteilungen sowie Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten mit Veränderung von Grundstücken

Fristen und Termine

Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.

Zuständige Stelle

Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Der schriftlichen Anzeige mit der Zustimmung aller EigentümerInnen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

Kosten und Zahlung

  • 0,14 Euro (insgesamt mindestens 18,81 Euro) Verwaltungsabgabe für je angefangene 10 Quadratmeter der abzuteilenden Grundfläche
  • 7,63 Euro Kommissionsgebühren für Erhebungen vor Ort, je Amtsorgan und angefangener halber Stunde
  • 14,30 Euro Bundesgebühren für die Anzeige
  • 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Verfahrensdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individuellen Ausgangslage. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Formular

Anzeige einer Grundabteilung:

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Zusätzliche Informationen

Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

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