Grundabteilungen - Kenntnisnahme
Allgemeine Informationen
Von einer Grundabteilung spricht man, wenn der Bestand einer Liegenschaft geändert werden soll. Grundabteilungen müssen vom Magistrat bewilligt oder diesem angezeigt werden.
Voraussetzungen
Grundabteilungen, die nicht bewilligungspflichtig sind, müssen der MA 64 angezeigt werden. Die Kenntnisnahme dieser Anzeige erfolgt mittels Bescheid.
Bewilligungspflicht: Grundabteilungen sowie Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten mit Veränderung von Grundstücken
Fristen und Termine
Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.
Zuständige Stelle
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Der schriftlichen Anzeige mit der Zustimmung aller EigentümerInnen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Teilungspläne (dreifach)
- Vollständige Auszüge aus dem Grundbuch der betroffenen Liegenschaften
Kosten und Zahlung
- 0,14 Euro (insgesamt mindestens 18,81 Euro) Verwaltungsabgabe für je angefangene 10 Quadratmeter der abzuteilenden Grundfläche
- 7,63 Euro Kommissionsgebühren für Erhebungen vor Ort, je Amtsorgan und angefangener halber Stunde
- 14,30 Euro Bundesgebühren für die Anzeige
- 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Verfahrensdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individuellen Ausgangslage. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Formular
Anzeige einer Grundabteilung:
Zusätzliche Informationen
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
