Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Zuerkennung
Allgemeine Informationen
Sind von einem Bauplatz oder Baulos bereits Grundflächen zu Verkehrsflächen im vollen Ausmaß unentgeltlich abgetreten worden, muss die Gemeinde bei Änderung des Bebauungsplanes den EigentümerInnen der entschädigungsberechtigten Liegenschaft für weitere nach dem neuen Bebauungsplan für Verkehrsflächen abzutretende Grundflächen eine Entschädigung leisten.
Voraussetzungen
Die Entschädigung kann nach Verbücherung der Grundabteilung und Übergabe der Grundfläche an die Gemeinde Wien von jenen Personen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit LiegenschaftseigentümerInnen sind bzw. waren, beantragt werden.
Fristen und Termine
Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.
Zuständige Stelle
Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Dem schriftlichen Antrag mit der Zustimmung aller EigentümerInnen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Vollständiger Auszug aus dem Grundbuch der Liegenschaft, von der die Grundabtretung erfolgt ist
- Angabe der Geschäftszahl der Abteilungsbewilligung und der Bankverbindung der EigentümerInnen
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
- 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Verfahrensdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individuellen Ausgangslage. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.
Formular
Antrag um Entschädigung für Straßengrundabtretungen:
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: § 17 Abs. 5 Bauordnung für Wien (BO)
Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten
Magistratsabteilung 64
Kontaktformular
