Entschädigungen für Straßengrundabtretungen - Zuerkennung

Allgemeine Informationen

Sind von einem Bauplatz oder Baulos bereits Grundflächen zu Verkehrsflächen im vollen Ausmaß unentgeltlich abgetreten worden, muss die Gemeinde bei Änderung des Bebauungsplanes den EigentümerInnen der entschädigungsberechtigten Liegenschaft für weitere nach dem neuen Bebauungsplan für Verkehrsflächen abzutretende Grundflächen eine Entschädigung leisten.

Voraussetzungen

Die Entschädigung kann nach Verbücherung der Grundabteilung und Übergabe der Grundfläche an die Gemeinde Wien von jenen Personen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit LiegenschaftseigentümerInnen sind bzw. waren, beantragt werden.

Fristen und Termine

Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.

Zuständige Stelle

Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag mit der Zustimmung aller EigentümerInnen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Vollständiger Auszug aus dem Grundbuch der Liegenschaft, von der die Grundabtretung erfolgt ist
  • Angabe der Geschäftszahl der Abteilungsbewilligung und der Bankverbindung der EigentümerInnen

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
  • 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Verfahrensdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individuellen Ausgangslage. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Formular

Antrag um Entschädigung für Straßengrundabtretungen:

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Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: § 17 Abs. 5 Bauordnung für Wien (BO)

Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

Verantwortlich für diese Seite:
Magistratsabteilung 64
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