Grundabteilungen sowie Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten mit Veränderung von Grundstücken - Bewilligung

Allgemeine Informationen

In Wien sind bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Liegenschaften im Grundbuch verzeichnet. Von einer Grundabteilung spricht man, wenn der Bestand einer Liegenschaft geändert werden soll. Grundabteilungen müssen vom Magistrat bewilligt oder diesem angezeigt werden.

Voraussetzungen

Vor der Erteilung der Baubewilligung für einen Neu-, Zu- und Umbau oder eine fundierte Einfriedung entlang einer Straße muss, wenn die Einhaltung der Bebauungsbestimmungen eine Grundabteilung erfordert, ein Antrag um Bewilligung bei der MA 64 gestellt werden. Der Bauplatz, das Baulos oder der Kleingarten bedarf einer Bewilligung der MA 64.

Fristen und Termine

Fristen und Termine richten sich der jeweiligen individuellen Ausgangslage.

Zuständige Stelle

Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten (MA 64)
Gruppe Baurecht
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag mit der Zustimmung aller EigentümerInnen müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Teilungspläne (siebenfach)
  • Vollständige Grundbuchsauszüge der betroffenen Liegenschaften
  • Im Falle der Verpflichtung zur Abtretung von Fremdgrund ins öffentliche Gut: Erklärung, ob diese Fläche erworben oder dafür eine Geldleistung entrichtet wird, samt einer Berechnung des Ausmaßes dieser Fläche

Kosten und Zahlung

  • 0,36 Euro (insgesamt mindestens 37,78 Euro) Verwaltungsabgabe für je angefangene 10 Quadratmeter Bauplatz- Baulos- oder Kleingartenfläche bzw.
  • 0,14 Euro (insgesamt mindestens 18,89 Euro) Verwaltungsabgabe für je angefangene 10 Quadratmeter der abzuteilenden Grundfläche
  • 7,63 Euro Kommissionsgebühren für Erhebungen vor Ort, je Amtsorgan und angefangener halber Stunde
  • 14,30 Euro Bundesgebühren für den Antrag
  • 3,90 Euro Bundesgebühren pro Bogen Beilage
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Verfahrensdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individuellen Ausgangslage. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Formular

Antrag um Grundabteilung:

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Zusätzliche Informationen

Homepage: Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten

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Magistratsabteilung 64
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