Amtliche Schreiben und wie man damit umgeht
Ladung bzw. Ladungsbescheid
Aufforderung in einer bestimmten Angelegenheit zu einem festgelegten Termin vor der Behörde zu erscheinen.
Bitte teilen Sie es der Behörde unverzüglich mit, wenn Sie den angeführten Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können.
Bescheid
Die behördliche Erledigung einer individuellen Verwaltungsangelegenheit (z.B. Erteilung einer Genehmigung, Anordnung von Maßnahmen, Feststellung eines Rechts).
Rechtsmittel: Berufung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.
Die Berufung hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Berufungsantrag zu enthalten.
Aufforderung zur Rechtfertigung
Aufforderung in einer Verwaltungsstrafsache zu einem konkreten Tatvorwurf als Beschuldigte/r Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie von der Gelegenheit, sich zu rechtfertigen, keinen Gebrauch machen, kann das Verfahren ohne Ihre Anhörung durchgeführt werden.
Strafverfügung
Enthält eine auf Grund einer Anzeige eines Verwaltungsorgans im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens verhängte Verwaltungsstrafe.
Rechtsmittel: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Mit dem Einspruch können Sie entweder nur die Höhe der verhängten Strafe oder (auch) den Schuldspruch bekämpfen, wenn Sie der Meinung sind, sie seien zu Unrecht bestraft worden.
Über den Einspruch entscheidet nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat.
Straferkenntnis
Enthält eine von der Verwaltungsstrafbehörde nach Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens verhängte Verwaltungsstrafe.
Rechtsmittel: Berufung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.
Rückscheinbrief
Ein von der Behörde mit Zustellnachweis (RSa oder RSb) zugestelltes Schriftstück.
RSb-Briefe können im Gegensatz zu RSa-Briefen auch an einen Ersatzempfänger (Personen, die an derselben Abgabestelle wohnhaft sind) zugestellt werden.
Nach einem (bei RSa-Briefen nach zwei) erfolglosen Zustellversuch(en) wird der Brief beim Postamt hinterlegt.
Bitte beachten Sie: Hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird, als zugestellt. Die Rechtsmittel-Fristen beginnen daher mit diesem Tag zu laufen!
Magistratische Bezirksämter
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