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Altpapiergefäße, Biotonne - Bestellung, Stornierung, Veränderung - Antrag

Voraussetzungen

Eine Bestellung, Abbestellung oder ein Veränderungsantrag von Behältern (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann ausschließlich von der Liegenschaftseigentümerin/dem Liegenschaftseigentümer bzw. von der bevollmächtigten Verwaltung erfolgen. Vor Erledigung wird der Antrag von der MA 48 entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, und den Richtlinien der MA 48 überprüft. Dies betrifft vor allem die sanitären und die brandschutztechnischen Notwendigkeiten sowie die technischen und betrieblichen Erfordernisse der öffentlichen Müll- und Altstoffsammlung.

Die Beistellung einer eigenen Biotonne erfolgt bei Vorhandensein einer entsprechenden Grünfläche auf der betreffenden Liegenschaft und ist kostenlos - dadurch kann die Qualität des derzeit hochwertigen Wiener Kompostes sichergestellt werden. (Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es individuelle Bestimmungen.)

Antragsberechtigte, deren zu betreuende Gartenfläche 1000 Quadratmeter übersteigen, können eine zweite Biotonne anfordern.

Altpapiertonnen nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens fünf Wohneinheiten

Unterlagen

Keine

Zuständigkeit

Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48)
Betriebsabteilung 6.1.2
5., Einsiedlergasse 2
Fahrplanauskunft

Kosten / Zahlung

Die Beistellung und Erstaufstellung der Gefäße erfolgt kostenlos durch die Stadt Wien.

Termin / Frist

Die Erledigung erfolgt maximal vier Wochen nach Antragstellung.

Beachten

Reinigung der Sammelbehälter:
Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder sonst Nutzungsberechtigte müssen für die Außenreinigung der Sammelbehältern sowie der sonstigen auf der Liegenschaft befindlichen Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr sorgen. Auf Verlangen der Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder der sonst Nutzungsberechtigten muss die MA 48 die Reinigung der Innenflächen der Sammelbehälter durchführen. Die Kosten der Reinigung werden den Antragstellerinnen/Antragstellern verrechnet, es sei denn, die letzte vom Magistrat unentgeltlich durchgeführte Innenreinigung liegt - bei einmal wöchentlicher Entleerung - fünf oder mehr Jahre zurück.

In den Wintermonaten erfolgt eine der Witterung angepasste, reduzierte Entleerung der Biotonne.

Sammelbehälter für Kunststoffflaschen, Altglas und Altmetalle werden grundsätzlich nur auf allgemein zugänglichen und öffentlichen Standplätzen bereitgestellt.

Formular

Altpapiergefäße:

Biotonne:

Verantwortlich für diese Seite:
Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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