Altpapiergefäße, Biotonne - Bestellung oder Abbestellung - Antrag
Allgemeine Informationen
Eine Bestellung, Abbestellung oder ein Veränderungsantrag von Behältern (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur von den LiegenschaftseigentümerInnen bzw. von der bevollmächtigten Verwaltung erfolgen. Der Antrag wird von der MA 48 entsprechend dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz, und den Richtlinien für Müllräume und Müllbehälterstandplätze für Restmüll und Altstoffe überprüft. Das betrifft vor allem die sanitären und die brandschutztechnischen Notwendigkeiten sowie die technischen und betrieblichen Erfordernisse der öffentlichen Müll- und Altstoffsammlung.
Voraussetzungen
Biotonne
Die Beistellung einer kostenlosen Biotonne erfolgt bei Vorhandensein einer entsprechenden Grünfläche auf der betreffenden Liegenschaft unter der Voraussetzung, dass auch ein Restmüllbehälter der MA 48 vorhanden ist. Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es individuelle Bestimmungen. In der Biotonne werden vorrangig Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Lebensmittelabfälle gesammelt. Nur dadurch kann die Qualität des hochwertigen Wiener Kompostes sichergestellt werden. Antragsberechtigte, deren zu betreuende Gartenfläche 1.000 Quadratmeter übersteigen, können eine zweite Biotonne bestellen.
Altpapier
Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt. Die Sammlung und Bereitstellung von Altpapierbehältern erfolgt kostenlos.
Fristen und Termine
Bereitstellung
Die Erledigung erfolgt maximal vier Wochen nach Antragstellung.
Entleerung der Biotonnen
Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.
Zuständige Stelle
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48)
Betriebsabteilung 6.1.2 (Müll- und Altstoffsammlung, Kundendienst)
5., Einsiedlergasse 2
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Bereitstellung und Entleerung der Behälter
Die Aufstellung und Entleerung der Behälter erfolgt kostenlos durch die Stadt Wien.
Reinigung der Sammelbehälter
LiegenschaftseigentümerInnen oder sonst Nutzungsberechtigte müssen für die Außenreinigung der Sammelbehälter sowie der sonstigen auf der Liegenschaft befindlichen Einrichtungen der öffentlichen Müllabfuhr sorgen. Auf Verlangen der LiegenschaftseigentümerInnen oder der sonst Nutzungsberechtigten muss die MA 48 die Reinigung der Innenflächen der Sammelbehälter durchführen. Die Kosten der Reinigung werden den AntragstellerInnen verrechnet.
Formular
- Online-Antrag: Biotonne - Bestellung/Abbestellung
- Online-Antrag: Altpapiergefäße - Bestellung/Abbestellung
Zusätzliche Informationen
Aufstellung diverser Sammelbehälter
Sammelbehälter für Kunststoffflaschen, Altglas und Altmetalle werden auf allgemein zugänglichen und öffentlichen Standplätzen bereitgestellt. Die Standplätzen sind im Stadtplan der Stadt Wien unter der Kategorie "Saubere Stadt" veröffentlicht.
Rechtliche Grundlage: Wiener Abfallwirtschaftsgesetz
Verantwortlich für diese Seite:Bernhard Ratz (Magistratsabteilung 48)
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