K.O.-Mittel - Strafrechtliche Verfolgung der Täter

Das Verabreichen von Betäubungsmitteln ist Gewalt und strafbar. Wenn du vermutest, Opfer von K.O.-Mittel-Verabreichung und gar eines darauf folgenden sexuellen Übergriffs geworden zu sein und du eine Anzeige bei der Polizei erwägst, beachte folgende Punkte:

  • Wenn du den Verdacht hast, dass dir K.O.-Mittel verabreicht wurden, handle so schnell wie möglich. Du kannst jederzeit den 24-Stunden Frauennotruf unter der Telefonnummer +43 1 71719 anrufen. Dort erhältst du unmittelbar Beratung für die Planung weiterer Schritte.
  • Fahre sofort in ein Krankenhaus - zum Beispiel in das Allgemeine Krankenhaus Wien (AKH) - oder rufe die Rettung unter 144. Informiere das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über deinen Verdacht. Wichtig ist eine möglichst rasche Probenahme von Blut und Harn und die damit in Zusammenhang stehende Dokumentation.
  • Auch wenn du noch nicht weißt, ob du eine Anzeige machen willst, ist es vorerst wichtig für ein allfälliges Strafverfahren, Blut- und Harnproben sichern zu lassen. Du kannst dann in Ruhe eine Entscheidung treffen.
  • Ein Nachweis von K.O.-Mitteln in Körperflüssigkeiten ist, je nach Wirkstoff, mitunter weniger als 1 Tag lang nach dem Vorfall möglich. Der 24-Stunden Frauennotruf rät aber auf jeden Fall auch nach dieser Zeit zu einer Blut- und Harnabnahme im Krankenhaus. Möglicherweise waren in der verabreichten Drogenmischung Substanzen enthalten, die längere Zeit nachweisbar sind.
  • Sprich mit Freund*innen, die mit dir unterwegs waren. Möglicherweise haben diese Beobachtungen gemacht, die sie als Zeug*innen bei der Polizei aussagen können.
  • Ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen, an die du dich noch erinnern kannst, kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein. Auch mögliche Zeug*innen sollten ein Gedächtnisprotokoll verfassen.
  • Wende dich an den 24-Stunden Frauennotruf unter der Telefonnummer +43 1 71719 oder an eine andere Frauenberatungsstelle oder Opferschutzeinrichtung, um dich psychologisch beraten und bei allen weiteren strafrechtlichen Schritten juristisch unterstützen zu lassen.

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