K.O.-Mittel - Strafrechtliche Verfolgung der Täter
Das Verabreichen von Betäubungsmitteln ist Gewalt und strafbar. Wenn du vermutest, Opfer von K.O.-Mittel-Verabreichung und gar eines darauf folgenden sexuellen Übergriffs geworden zu sein und du eine Anzeige bei der Polizei erwägst, beachte folgende Punkte:
- Wenn du den Verdacht hast, dass dir K.O.-Mittel verabreicht wurden, handle so schnell wie möglich. Du kannst jederzeit den 24-Stunden Frauennotruf unter der Telefonnummer +43 1 71719 anrufen. Dort erhältst du unmittelbar Beratung für die Planung weiterer Schritte.
- Fahre sofort in ein Krankenhaus - zum Beispiel in das Allgemeine Krankenhaus Wien (AKH) - oder rufe die Rettung unter 144. Informiere das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über deinen Verdacht. Wichtig ist eine möglichst rasche Probenahme von Blut und Harn und die damit in Zusammenhang stehende Dokumentation.
- Auch wenn du noch nicht weißt, ob du eine Anzeige machen willst, ist es vorerst wichtig für ein allfälliges Strafverfahren, Blut- und Harnproben sichern zu lassen. Du kannst dann in Ruhe eine Entscheidung treffen.
- Du hast jedenfalls die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Analyse und korrekte Aufbewahrung in einem spezialisierten Labor vornehmen zu lassen. Die Probenabnahme erfolgt im Krankenhaus. Du kannst dich rund um die Uhr zu Fragen betreffend Probenabnahme, Analyse und Kostentragung beim 24-Stunden Frauennotruf unter der Telefonnummer +43 1 71719 informieren.
- Ein Nachweis von K.O.-Mitteln in Körperflüssigkeiten ist, je nach Wirkstoff, mitunter weniger als 1 Tag lang nach dem Vorfall möglich. Der 24-Stunden Frauennotruf rät aber auf jeden Fall auch nach dieser Zeit zu einer Blut- und Harnabnahme im Krankenhaus. Möglicherweise waren in der verabreichten Drogenmischung Substanzen enthalten, die längere Zeit nachweisbar sind.
- Sprich mit Freund*innen, die mit dir unterwegs waren. Möglicherweise haben diese Beobachtungen gemacht, die sie als Zeug*innen bei der Polizei aussagen können.
- Ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen, an die du dich noch erinnern kannst, kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein. Auch mögliche Zeug*innen sollten ein Gedächtnisprotokoll verfassen.
- Wende dich an den 24-Stunden Frauennotruf unter der Telefonnummer +43 1 71719 oder an eine andere Frauenberatungsstelle oder Opferschutzeinrichtung, um dich psychologisch beraten und bei allen weiteren strafrechtlichen Schritten juristisch unterstützen zu lassen.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Frauenservice Wien
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