Kurzparkzonen
Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,30 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Stellplätzen zu parken.
Regelungen und Gebühren
- Gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
- Parkdauer
- Mit Parkschein oder HANDYPARKEN: maximal 2 Stunden
- Mit Parkpickerl im eigenen Bezirk: unbegrenzt
- Abweichende Regelungen für Beschäftigte und Betriebe (Parkchip), Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer möglich
- Eigene Regelungen in ausgewiesenen Geschäftsstraßen (Dauer und Uhrzeit)
- Parkgebühr bezahlen
Übersicht im Stadtplan
Kurzparkzonen im mobilen Stadtplan - optimiert für mobile Endgeräte
Ausnahmen und abweichende Regelungen
In einigen wenig besiedelten Gebieten am Stadtrand gelten Ausnahmeregelungen von der Kurzparkzone (hier müssen Sie für das Parken nicht bezahlen) oder abweichende zeitliche Regelungen.
14. Bezirk
- Wientalstraße von Bezirksgrenze 13./14. Bezirk bis Albert-Schweitzer-Gasse
- Wientalstraße von Albert-Schweitzer-Gasse bis Johann-Schorsch-Gasse
- Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese (Steinbachtal)
21. Bezirk
- Senderparkplatz
22. Bezirk
- Raffineriestraße und Finsterbuschstraße sowie Dechantweg stadtauswärts ab Biberhaufenweg: Kurzparkzone von 8 bis 11 Uhr bei maximaler Abstelldauer von 2 Stunden. Bewohner*innen des 22. Bezirks mit Parkpickerl können hier zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Kosten parken.
23. Bezirk
- Brunner Straße von Carlbergergasse bis Ketzergasse (Landesgrenze)
- Laxenburger Straße von Oberlaaer Straße bis Inzersdorfer Brücke
- Inzersdorfer Brücke
- Laxenbruger Straße von Inzersdorfer Brücke bis Habäckgasse
- Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße - nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen
- Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben
Wer bekommt ein Parkpickerl? Wo gilt es?
Berechtigungszone
Wer bekommt ein Parkpickerl oder einen Parkchip?
Bewohner*innen sowie Betriebe, die innerhalb der Berechtigungszone ihren Wohnsitz beziehungsweise Betriebssitz haben, können ein Parkpickerl oder einen Parkchip bekommen. Sie können innerhalb des Bezirkes zeitlich unbegrenzt parken.
Geltungsbereich
Wo gelten Parkpickerl und Parkchip?
Der Geltungsbereich ist nicht immer auf den eigenen Bezirk beschränkt, sondern kann einige Straßenzüge in einen oder mehrere Nachbarbezirke hineinreichen. Es gibt also Überlappungszonen. Zum Beispiel gelten das Parkpickerl beziehungsweise der Parkchip für den 16. Bezirk auch in genau definierten Bezirksteilen im 14., 15. und 17. Bezirk.
Anwohner*innen-Parkplätze für Bezirks-Bewohner*innen
- Im 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 12., 15. und 20. Bezirk für Anwohner*innen mit Parkpickerl reserviert, durch Verkehrsschilder gekennzeichnet
- Zeitlich unbegrenztes Parken ohne Zusatzkosten für Fahrzeuge mit Parkausweis für Behinderte
- Zeitlich begrenzte Nutzung für Betriebe, soziale Dienste und Kleintransporteure
E-Ladestationen
- Bei E-Ladestationen gilt von 8 bis 22 Uhr ein Halte- und Parkverbot.
- Vom Verbot ausgenommen sind Elektro-Fahrzeuge, die gerade aufgeladen werden.
- Während Sie Ihr Elektro-Fahrzeug aufladen, müssen Sie keine Parkgebühr bezahlen.
- Ist das Fahrzeug aufgeladen, müssen Sie mit dem Fahrzeug die Elektro-Ladezone verlassen.
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- Letzte Aktualisierung: 22.09.2025, 08.16 Uhr
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