Kurzparkzonen
Am 1. März 2022 wurden in jedem Bezirk flächendeckende Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner*innen eingeführt. Der Preis und die Parkdauer wurden für alle Bezirke vereinheitlicht: 2022: Kurzparkzonen und Parkpickerl in ganz Wien
Mit 4. Juli 2022 gibt es Anpassungen in einzelnen Bezirken bei den Kurzparkzonen, Überlappungszonen und Geschäftsstraßen. Im wien.at-Stadtplan finden Sie eine Übersicht aller Bereiche.
Parkpickerl online beantragen
Mit der Online-Beantragung sparen Sie Zeit und Geld: Parkpickerl beantragen
Parkpickerl persönlich beantragen
Für eine persönliche Beantragung müssen Sie einen Termin im jeweiligen Magistratischen Bezirksamt vereinbaren: Öffnungszeiten und Adressen der Bezirksämter und Terminreservierung
Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,10 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug an öffentlichen Stellplätzen zu parken.
- Gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
- Parkdauer
- Mit Parkschein oder HANDYPARKEN: maximal 2 Stunden
- Mit Parkpickerl im eigenen Bezirk: unbegrenzt
- Abweichende Regelungen für Beschäftigte und Betriebe (Parkchip), Ausnahme von der maximal erlaubten Parkdauer möglich
- In ausgewiesenen Geschäftsstraßen gelten für das Parken eigene Regelungen.
- Parkgebühr bezahlen
- Parkpickerl für Bewohner*innen
- Parkschein oder HANDYPARKEN (elektronischer Parkschein)
- Parkchip für Beschäftigte und Betriebe
- Pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe
Übersicht im Stadtplan
- Kurzparkzonen im mobilen Stadtplan - optimiert für mobile Endgeräte
Ausnahmen und abweichende Regelungen
In einigen wenig besiedelten Gebieten am Stadtrand gelten Ausnahmeregelungen von der Kurzparkzone (hier müssen Sie für das Parken nicht bezahlen) oder abweichende zeitliche Regelungen. Für den Bereich um die Stadthalle gelten besondere Regelungen.
14. Bezirk
- Wientalstraße von Bezirksgrenze 13./14. Bezirk bis Albert-Schweitzer-Gasse
- Wientalstraße von Albert-Schweitzer-Gasse bis Johann-Schorsch-Gasse
- Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese (Steinbachtal)
15. Bezirk - Zone Stadthalle
- Bewohner*innen des 14. Bezirks mit gültigen Parkpickerl für ihren Wohnbezirk inklusive der Überlappungszone im 15. Bezirk dürfen weiterhin nicht im Stadthallen-Bereich parken.
- Alle Bewohner*innen des 15. Bezirks können weiterhin ein Parkpickerl beantragen, das im ganzen 15. Bezirk gilt und Überlappungszonen nach Penzing hat.
17. Bezirk
- Oberer Heuberg: Gebiet, das im Osten von der Andergasse, Wallishaussergasse, Pointengasse, Trimmelgasse, Promenadegasse, Luchtengasse und Neuwaldegger Straße begrenzt wird
22. Bezirk
- Raffineriestraße und Finsterbuschstraße sowie Dechantweg stadtauswärts ab Biberhaufenweg: Kurzparkzone von 8 bis 11 Uhr bei maximaler Abstelldauer von 2 Stunden. Bewohner*innen des 22. Bezirks mit Parkpickerl können hier zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Kosten parken.
23. Bezirk
- Brunner Straße
- Jakob-Sommerbauer-Straße
- Laxenburger Straße von Oberlaaer Straße bis Inzersdorfer Brücke
- Inzersdorfer Brücke
- Laxenbruger Straße von Inzersdorfer Brücke bis Habäckgasse
- Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße - nur jene Teile des Industriegebietes, wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen
- Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben
Wer bekommt ein Parkpickerl? Wo gilt es?
- Berechtigungszone: Wer bekommt ein Parkpickerl oder einen Parkchip?
- Bewohner*innen sowie Betriebe, die innerhalb der Berechtigungszone ihren Wohnsitz beziehungsweise Betriebssitz haben, können ein Parkpickerl oder einen Parkchip bekommen. Sie können innerhalb des Bezirkes zeitlich unbegrenzt parken.
- Geltungsbereich: Wo gelten Parkpickerl und Parkchip?
- Der Geltungsbereich ist nicht immer auf den eigenen Bezirk beschränkt, sondern kann einige Straßenzüge in einen oder mehrere Nachbarbezirke hineinreichen. Es gibt also Überlappungszonen. Zum Beispiel gelten das Parkpickerl beziehungsweise der Parkchip für den 16. Bezirk auch in genau definierten Bezirksteilen im 14., 15. und 17. Bezirk.
Berechtigungszonen und Geltungsbereiche nach Bezirk im Stadtplan
Hinweis: Im mobilen Stadtplan wird die Berechtigungszone angezeigt. Über das Menü können Sie sich auch die Berechtigungszone für jeden Bezirk anzeigen lassen.
Anwohner*innen-Parkplätze für Bezirks-Bewohner*innen
- Im 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 12., 15. und 20. Bezirk für Anwohner*innen mit Parkpickerl reserviert, durch Verkehrsschilder gekennzeichnet
- Zeitlich unbegrenztes Parken ohne Zusatzkosten für Fahrzeuge mit Parkausweis für Behinderte
- Zeitlich begrenzte Nutzung für Betriebe, soziale Dienste und Kleintransporteure
E-Ladestationen
- Bei E-Ladestationen gilt von 8 bis 22 Uhr ein Halte- und Parkverbot.
- Vom Verbot ausgenommen sind Elektro-Fahrzeuge, die gerade aufgeladen werden.
- Während Sie Ihr Elektro-Fahrzeug aufladen, müssen Sie keine Parkgebühr bezahlen.
- Ist das Fahrzeug aufgeladen, müssen Sie mit dem Fahrzeug die Elektro-Ladezone verlassen.
Ladestellen Wien Energie und Partner
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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