Allgemeine Behindertenparkplätze in Wien

Verkehrszeichen Behindertenparkplatz - Detailansicht

Um die Mobilität behinderter Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern, hat die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine Vielzahl von allgemeinen Behindertenparkplätzen eingerichtet. Sie befinden sich zum Beispiel vor Ämtern oder Institutionen sowie vor Gesundheits- und Kultureinrichtungen.

Um eine Parkerleichterung zu erhalten, benötigen behinderte Verkehrsteilnehmer*innen einen Behindertenausweis gemäß § 29b StVO 1960.

Standorte in Wien

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Rechtliche Informationen

Da mit dem Behindertenausweis sehr viele Rechte verbunden sind, wird nur bei genauer Erfüllung der Vorgaben eine Bewilligung erteilt. Eine allgemeine körperliche Schwäche allein genügt nicht für die Erteilung einer Bewilligung. Die vom Gesetz geforderte Auflage "dauernd stark gehbehindert" muss erfüllt werden.

Gemäß § 29b StVO 1960 dürfen dauernd stark gehbehinderte Personen beziehungsweise Lenker*innen von Kraftfahrzeugen, die eine dauernd stark gehbehinderte Person befördern, in folgenden Bereichen parken:

  • Parken auf Behindertenparkplätzen (dazu zählen auch die Anwohner*innen-Parkplätze)
  • Zeitlich unbeschränktes und gebührenfreies Abstellen des Kraftfahrzeuges in Kurzparkzonen
  • Parken in Fußgänger*innen-Zonen während der Dauer der erlaubten Ladetätigkeit
  • Kurzfristiges Halten in Halte- und Parkverboten zum Ein- und Aussteigen
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