Einreichung beim Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Ärzt*innen-Nachweis

Es können Anträge von Ärzt*innen, die in Wien niedergelassen oder unselbstständig in Wiener Anstalten (Krankenanstalten, Pflegeheime und Ambulatorien) beziehungsweise im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind für eine Förderung berücksichtigt werden.

Legen Sie dem Antrag bitte folgende Kopien (wahlweise) bei:

  • Promotionsurkunde oder
  • Nachweis über die Anerkennung als praktische*r Ärzt*in oder Fachärzt*in oder
  • Ärzt*innen-Ausweis

Einreichfristen

Es gibt jährlich 2 Einreichfristen am 1. Juni und am 1. Dezember, jeweils bis 12 Uhr mittags (Zeitpunkt, zu dem das Online-Antragsformular abgeschickt wird).

Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen, und/oder unvollständig sind, werden für eine weiterführende Bearbeitung nicht angenommen. Es gibt keine Nachreichmöglichkeit.

Die Übertragung eines Forschungsantrags an eine andere Person ist während der Einreichungs- und Review-Phase nicht möglich. Bitte klären Sie daher im universitären Bereich schon vor der Antragstellung ab, ob Sie berechtigt sind, § 26 UG-Projekte selbst durchzuführen.

Projektthemen außerhalb der Themenschwerpunkte des Fonds

Sie können auch Projekte außerhalb der Themenschwerpunkte des Fonds einreichen, sofern es sich um eine relevante medizinisch-wissenschaftliche Fragestellung handelt.

Kollaborationen

Es wird erwartet, dass Partner*innen, die wesentliche Lasten im Forschungsprojekt tragen, in ihrem Aufwand entsprechend korrekt berücksichtigt werden und Kooperationsvereinbarungen bereits zum Zeitpunkt der Einreichung vorliegen.

Projektbeschreibung

Eine detaillierte Projektbeschreibung muss folgende verpflichtende Kapitel enthalten - siehe § 14 der Fonds-Richtlinien:

  • Forschungsfragen, Ziele und Hypothesen (Research Questions, Aims and Hypotheses)
  • Forschungsthemen und Studienmethodik (Subjects and Study Methodology)
  • Zu erwartende Ergebnisse und Datenanalyse (Expected Outcomes and Data Analysis)
  • Forschungskapazität (Research Capability)
  • Budget
  • Ethik beziehungsweise Sicherheitsüberlegungen (Ethical and Safety Considerations)
  • Zeitliche Planung (Timeline)
  • Potentielle Risiken und Notfallplan (Potential Risks and Contingency Plan)

Abhängig vom jeweiligen Forschungsthema können fakultativ weitere Kapitel hinzugefügt werden.

Gültige Bewilligungen bei Antragstellung

Tierversuche

Sollen im Zuge des Projektes Tierversuche durchgeführt werden, legen Sie bitte eine entsprechende gültige Genehmigung der zuständigen Behörde, zum Beispiel dem zuständigen Bundesministerium, der Antragsstellung in Kopie bei.

Ethikkommission

Im Fall einer Vorlage des Projektes bei der Ethikkommission legen Sie bitte dem Antrag einen endgültigen positiven Beschluss der Kommission, den originären Antrag an die Ethikkommission sowie beantragte Amendments in Kopie bei.

Zustimmungserklärungen

Schriftliche Zustimmungserklärungen zur Durchführung der Projekte:

  • Bei Projekten, die im Universitätsklinikum AKH Wien durchgeführt werden sollen, legen Sie bitte dem Antrag eine schriftliche Zustimmung des Vorstandes der jeweiligen Universitätsklinik beziehungsweise des Universitätsinstitutes bei.
  • Bei Einrichtungen, die in Klinische Abteilungen strukturiert sind, ist auch die schriftliche Zustimmung der Klinischen Abteilungsleitung erforderlich.
  • Bei Einrichtungen, die einer Universitätsklinik zugeordnet sind, legen Sie bitte auch die schriftliche Zustimmung des Abteilungsvorstandes bei.
  • Bei Projekten, die in allen anderen Krankenanstalten beziehungsweise Instituten oder Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden sollen, legen Sie dem Antrag eine schriftliche Zustimmung des jeweiligen Abteilungsvorstandes beziehungsweise Institutsvorstandes oder der Leitung der Gesundheitseinrichtung bei.
  • Bei Kooperativen Projekten legen Sie bitte eine schriftliche Zustimmung der Kooperationspartner*innen oder Kooperationsvereinbarungen bei, die die entsprechenden Kostenkalkulationen bestätigen.

Es genügt ein formloses Schreiben der zuständigen Personen.

Geräte-Anschaffung

Gemäß der Fonds-Richtlinien sind Kosten für "Infrastruktur" und "Grundausstattung" der Forschungsstätte sowie PCs, Laptops, Drucker, Büroausstattung und ähnliches vom Fonds grundsätzlich nicht förderbar.

Ebenfalls nicht förderbar sind Kosten für Auslands-, Kongress- und Studienaufenthalte sowie Reisekosten.

Sollten für das Projekt medizinisch-technische oder technische Geräte angekauft und diese in einem Krankenhaus (Klinik, Abteilung, dazugehörigem Institut) betrieben werden, ist eine schriftliche Genehmigung der jeweiligen Ärztlichen Direktion erforderlich.

Im Fall einer beabsichtigten Verwendung derartiger Geräte an einem Institut, das nicht zu einem Krankenhaus gehört oder an anderen Institutionen, ist eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Leitung erforderlich.

Diese Bestätigung sollte beinhalten:

  • Das Einverständnis für die Installierung der Geräte, auch im Hinblick auf die Folgekosten
  • Eine Aussage darüber, ob diese Geräte nach Abschluss des Forschungsprojektes in das Eigentum des Krankenhauses beziehungsweise des Institutes übernommen werden

Der Detailkalkulation (Beilage 2 des Antrages) sind pro Gerät jeweils 2 Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen beizufügen beziehungsweise eine Begründung, falls dies nicht möglich ist.

Reviewer*in

Wenn Sie ein Projekt einreichen, sind Sie verpflichtet, 2 Reviewer*innen vorzuschlagen. Diese Vorschläge werden in der Regel berücksichtigt, sofern nicht zwingende Gründe (Befangenheit, Naheverhältnis, fachliche Gründe) dagegen sprechen.

Jede genannte Person wird eingehend auf die Eignung als Bewerter*in überprüft. Bitte achten Sie daher auf sorgfältige Auswahl der Personen.

Der*die Projektleiter*in hat bereits vor Antragstellung zu überprüfen, ob Befangenheitsgründe bei den im Antrag genannten Reviewer*innen bestehen. Befangenheitsgründe liegen beispielsweise vor, wenn der*die Reviewer*in (siehe § 30 der Fonds-Richtlinien)

  • aus dem engen privaten Umfeld (zum Beispiel Angehörige der Projektleiter*innen) und/oder aus dem Arbeitsumfeld (zum Beispiel aus derselben Klinik oder derselben Abteilung) stammt, Projektmitarbeiter*in der Projektleiter*innen ist oder sonst ein privates und/oder berufliches Naheverhältnis besteht,
  • mit dem*r Bewerber*in aktuell beziehungsweise in den letzten 3 Jahren vor der Einreichung (gerechnet ab dem Ende des Einreichtermins) eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit aufweist, wie die Durchführung gemeinsamer wissenschaftlicher Projekte oder gemeinsame Publikationen, bei denen der*die Projektleiter*in und der*die Reviewer*in als "Erstautor*in" und "Letztautor*in" oder "korrespondierende*r Autor*in" aufscheinen, et cetera oder
  • wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit der Reviewer*innen in Zweifel zu ziehen.

Sollte den oben genannten Punkten nicht entsprochen werden, ist das Projekt von einer laufenden Bearbeitung auszuschließen.

Der Fonds behält sich das Recht auf Einholung zusätzlicher Gutachten vor.

Zusätzliche Unterlagen zum Antrag hinzufügen

Im Online-Antragsformular unter dem Punkt "Beilagen" können Sie mit Klick auf den Button "Weitere Beilage hinzufügen" unterstützende Unterlagen zum Antrag hinzufügen, zum Beispiel einen Lebenslauf oder eine Publikationsliste.

Zustimmung zu den Richtlinien

Am Ende des Online-Antragsformulars finden Sie unter dem Punkt "Zustimmungserklärung" die Checkbox "Ich stimme zu". Mit Klick darauf akzeptieren Sie die Richtlinien des Fonds. Eine Originalunterschrift ist nicht nötig.

Projektdauer

Es gibt keine vorgegebene Projektdauer, in der Regel laufen die Projekte zwischen 1 und 3 Jahren.

Finanzielle Abwicklung der Fördermittel

Wird das Projekt gefördert, wird für dessen finanzielle Abwicklung

  • bei § 26 UG-Projekten ein Konto bei der Finanzabteilung der jeweiligen Universität (zum Beispiel MUW) oder
  • bei Projekten des außeruniversitären Bereichs ein eigenes Projektgirokonto

eröffnet. Über dieses Konto dürfen ausschließlich die vom Fonds gewährten finanziellen Mittel verrechnet werden.

Höchstbetrag der Fördersumme

Es gibt keinen definierten Höchstbetrag. Die Förderbeträge betragen durchschnittlich zwischen 20.000 und 80.000 Euro brutto.

Sachaufwand

Die Ausbezahlung des Sachaufwandes erfolgt nach entsprechend vorgelegten Rechnungen oder nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsstelle des Fonds.

Personalanstellung

Wenn die Leiter*innen des Forschungsprojektes für dessen Durchführung Mitarbeiter*innen anstellen, fungieren diese beziehungsweise bei § 26 UG-Projekten die jeweilige Universität als Arbeitgeber*innen und tragen alle daraus resultierenden Verpflichtungen. Der Fonds akzeptiert ausschließlich schriftliche Werk- und Dienstverträge. Die Ausbezahlung des Personalaufwandes erfolgt entsprechend den Verträgen und Honorarnoten, die der Geschäftsstelle des Fonds vorgelegt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die bereitgestellten Fördergelder nicht dazu dienen sollen, Doktorand*innen-Stipendien und/oder Dissertant*innen-Stipendien zu finanzieren, und dass die Projekte von den einreichenden Projektleiter*innen durchgeführt werden müssen.

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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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