Hygienezentrum der Stadt Wien

  • Ort: 11., Rappachgasse 40
  • 24-Stunden-Journaldienst: +43 1 4000-87890
  • Allgemeine Auskünfte: +43 1 4000-87890, Montag bis Freitag, von 7 bis 15 Uhr
  • Fax: +43 1 4000-99-87890
  • E-Mail: journal@ma15.wien.gv.at
  • Aufgaben: Desinfektionen, Entlausungen, zentrale Totenbeschau, behördliche Sanitätsangelegenheiten

Entlausung

Wenn Sie oder Ihr Kind Läuse haben, können Sie sich zu den Öffnungszeiten im Hygienezentrum beraten und gleich eine Entlausung durchführen lassen.

Die Behandlung mit einer Beratung, Haare waschen, auskämmen und trocknen dauert circa 1 Stunde. Sie bekommen eine Bestätigung über die durchgeführte Entlausung.

  • Öffnungszeiten:
    • Montag bis Freitag, von 7.30 bis 12.30 Uhr
    • Bitte beachten: Um 12.30 Uhr ist Annahmeschluss. Die Entlausungen werden bis 14 Uhr beziehungsweise bis zum Ende der Behandlungen durchgeführt.
    • Für Gruppenentlausungen und Ganzkörperentlausungen melden Sie sich bitte vorher unter der Telefonnummer +43 14000-87880 an.
    • Die Entlausung ist an Fenstertagen (10. Mai 2024, 31. Mai, 16. August, 27. Dezember) und Feiertagen geschlossen.
  • Kosten:
    • Kurzhaar (bis 15 Zentimeter): 26 Euro
    • Langhaar (über 15 Zentimeter): 39,40 Euro
    • Ganzkörperentlausung: 94,20 Euro

Koordinationsstelle für gesundheitsbehördliche Einsätze

Der Journaldienst des Gesundheitsdienstes (MA 15) ist täglich 24 Stunden erreichbar und koordiniert sowohl Einsätze des medizinischen Permanenzdienstes des Gesundheitsdienstes als auch dringende Maßnahmen im Bereich der Desinfektion oder Dekontamination sowie Einsätze der zentralen Totenbeschau.

Medizinischer Permanenzdienst

Im Rahmen der gesundheitsbehördlichen Aufgaben sind die Amtsärzt*innen des Gesundheitsdienstes unter anderem für verschiedene Sanitätsangelegenheiten zuständig. Sie führen Erhebungen und verschiedene Maßnahmen bei Infektionskrankheiten nach dem Epidemiegesetz durch.

Zusätzlich werden die Amtsärzt*innen von Behörden zur medizinischen Beurteilung von Sachlagen (zum Beispiel: Lärm, sanitärer Übelstand) hinzugezogen. Die amtsärztlichen Leistungen werden durch diesen Bereitschaftsdienst in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen sichergestellt.

Zentrale Totenbeschau

Bei einem Todesfall in der Wohnung ist für die ärztliche Totenbeschau die zentrale Totenbeschau des Gesundheitsdienstes zuständig.

Die Meldung eines Todesfalles ist telefonisch an den Journaldienst unter +43 1 4000-87890 zu richten. Dieser veranlasst den Einsatz des Totenbeschauteams mit dem*der Totenbeschau-Ärzt*in an der angegebenen Adresse.

Desinfektionen

Die Einsatzteams des Hygienezentrums führen Desinfektionen durch. Beispiele: Raumdesinfektionen, Fahrzeugdesinfektionen oder Desinfektionen von Gegenständen.

Die Desinfektionen werden üblicherweise behördliche angeordnet, zum Beispiel im Rahmen des Epidemiegesetzes oder des Tierseuchengesetzes. Es können aber auch Privatpersonen die Desinfektionsleistungen gegen Verrechnung in Anspruch nehmen.

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