Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien
Der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien gewährt finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Forschungsarbeiten von Ärzt*innen, welche in Wien niedergelassen oder unselbstständig tätig sind. Er wurde 1978 auf Initiative von Bürgermeister Leopold Gratz gegründet.
Die Funktion der Geschäftsstelle des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds der Stadt Wien wird durch die Geschäftsstelle der Stiftungsverwaltung der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) wahrgenommen.
Vorsitzender des Fonds ist der amtsführende Stadtrat der Geschäftsgruppe - Soziales, Gesundheit und Sport, Peter Hacker.
- Antragstellung
- Fristen und Termine
- Themen-Schwerpunkte
- Erforderliche Unterlagen
- Wichtige Informationen
- Rechtliches
- Datenschutz
- Geförderte Projekte
- Zuständige Stelle
Antragstellung
Bevor Sie online den Antrag stellen, beachten Sie bitte die wichtigen Informationen zur finanziellen Unterstützung eines medizinisch-wissenschaftlichen Forschungsvorhabens.
Formale Voraussetzungen
Klären Sie vor der Einreichung, ob alle formalen Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllt werden. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch, bevor Sie das Online-Formular absenden.
Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen und/oder unvollständig sind, werden nicht zur weiteren Bearbeitung angenommen. Es gibt keine Nachreichmöglichkeit.
Sofern Anträge die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es keine Begutachtung und keine Entscheidung durch das Kuratorium. Sie können den Antrag innerhalb eines Jahres (bei 2 weiteren Einreichfristen) formal vervollständigen.
Pro Projektleiter*in kann nicht mehr als 1 Projekt gleichzeitig gefördert beziehungsweise eingereicht werden. Ein Forschungsprojekt gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn es wissenschaftlich und kaufmännisch abgeschlossen wurde.
Angaben im Online-Formular
Es werden ausschließlich deutschsprachige Angaben im Online-Formular akzeptiert. Ausgenommen sind der Projekttitel, die zusammenfassende Projektdarstellung (beides Felder im Online-Formular), die Projektbeschreibung und allfällige Beilagen, welche Sie in englischer Sprache verfassen und hochladen können.
Fristen und Termine
Es gibt jährlich 2 Einreichfristen. Es gilt der Zeitpunkt, zu dem das Online-Formular abgeschickt wird.
- 1. Juni bis 12 Uhr mittags
Sie können voraussichtlich im November desselben Jahres mit einem Ergebnis rechnen. - 1. Dezember bis 12 Uhr mittags
Sie können voraussichtlich im Mai des nächsten Jahres mit einem Ergebnis zu rechnen.
Anträge, die nach der Einreichfrist einlangen und/oder unvollständig sind, werden nicht zur weiteren Bearbeitung angenommen. Es gibt keine Nachreichmöglichkeit.
Themen-Schwerpunkte
Das Kuratorium des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien hat Schwerpunkte zu folgenden Themen beschlossen:
- SARS-Cov-2 beziehungsweise COVID-19, besonders
- Long COVID-Erkrankungen
- Neue Anti-Coronavirus-Medikamente
- Psychische und neurologische Auswirkungen einer COVID-19-Erkrankung
- Integrierte Versorgung
- Ärzt*innen - Patient*innen - Kommunikation
- Sozial benachteiligte Patient*innen (beispielsweise Migrant*innen), Menschen mit Behinderungen, psychisch schwer erkrankte Patient*innen oder Arbeitslose
- Gender-Differences in Inanspruchnahme, Betreuungsqualität, Kommunikation, Information
- Patient*innen-Strukturenanalyse
- Ablaufprozesse, Case Management, Qualitätsmanagement aus der Sicht des Personals und aus der Sicht der Patient*innen
Beachten Sie, die gender-medizinischen Aspekte in den Projektunterlagen auszuarbeiten und hervorzuheben.
Sie können auch Projekte außerhalb dieser Themen-Schwerpunkte einreichen, sofern es sich um eine relevante medizinisch-wissenschaftliche Fragestellung handelt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Projektbeschreibung - detailliertes Forschungsprojekt
Die Projektbeschreibung muss folgende Kapitel enthalten (siehe § 14 der Fonds-Richtlinien (180 KB PDF)):- Forschungsfragen, Ziele und Hypothesen (Research Questions, Aims and Hypotheses)
- Forschungsthemen und Studienmethodik (Subjects and Study Methodology)
- Zu erwartende Ergebnisse und Datenanalyse (Expected Outcomes and Data Analysis)
- Forschungskapazität (Research Capability) - Expertise und der Erfolgs- und Leistungsnachweis des Forschungsteams (inklusive Projektleiter*in/Mitglieder des Projektteams/Kollaborateur*innen) und die bestehenden Einrichtungen der Institution
- Budget
- Ethik beziehungsweise Sicherheitsüberlegungen (Ethical and Safety Considerations)
- Zeitliche Planung (Timeline)
- Potentielle Risiken und Notfallplan (Potential Risks and Contingency Plan)
- Abhängig vom jeweiligen Forschungsthema können Sie weitere Kapitel hinzufügen.
- Detailkalkulation:
- Sachaufwand - Auflistung aller Materialien/Geräte
Details zum Sachaufwand - Personalaufwand inklusive Anstellungsart (Doktorand*in, Postdoc et cetera) und Anstellungsausmaß (Wochenstunden, Anzahl Monate)
Details zum Personalaufwand - Beachten Sie, dass die Beträge der Detailkalkulation mit dem Kapitel Budget in der Projektbeschreibung übereinstimmen.
- Vorlage Detailkalkulation: 12 KB XLSX
- Sachaufwand - Auflistung aller Materialien/Geräte
- Ärzt*innen-Nachweis (wahlweise):
- Promotionsurkunde
- Nachweis über die Anerkennung als Praktische*r Ärzt*in beziehungsweise Fachärzt*innen
- Ärzt*innen-Ausweis
- Geräte-Anschaffung:
- Bestätigung der ärztlichen Direktion gemäß den Fonds-Richtlinien (180 KB PDF)
- 2 Kostenvoranschläge beziehungsweise Begründung, warum nicht möglich
- Details zur Geräte-Anschaffung
- Zustimmung:
- Zustimmung der Klinik-, Zentrums-, Instituts- oder Abteilungsleitung zur Projektdurchführung inklusive Nennung des*der Projektleiter*in, Projekttitel, Datum und Unterschrift
- Vorlage Zustimmungserklärung: 20 KB DOCX
- Kooperationsvereinbarungen:
- Zustimmung der kooperierenden Person oder Einrichtung, in der die entsprechende Detailkalkulation bestätigt wird.
- Details zu Kooperationen
- Genehmigung der Ethikkommission (falls erforderlich)
Bei Einreichung muss bereits ein endgültig positives Votum der Ethikkommission vorliegen und dem Antrag beigelegt werden. Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:- Erstmalig positives Votum (Achtung: in der Regel 1 Jahr ab Ausstellung gültig)
- Aktuell gültige Verlängerung des Votums, falls das erstmalig positive Votum bereits abgelaufen ist
- Originärer Antrag an die Ethikkommission (Formular und/oder Studienprotokoll)
- Gegebenenfalls beantragte und bewilligte Amendments
- Tierversuchsgenehmigung (falls erforderlich)
Bei Einreichung muss bereits eine endgültig positive Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen und dem Antrag beigelegt werden. Laden Sie folgende Unterlagen hoch:- Erstmalig positive Tierversuchsgenehmigung
- Aktuell gültige Verlängerung der erstmalig bewilligten Tierversuchsgenehmigung, falls diese bereits abgelaufen ist
- Originärer Antrag
- Gegebenenfalls beantragte und bewilligte Amendments
Alle erforderlichen Dokumente der Projekteinreichung müssen Sie am Ende des Online-Formulars als Datei-Anhänge hochladen.
Vorlagen
Diese Vorlagen können, müssen jedoch nicht verwendet werden:
Wichtige Informationen
Bitte lesen Sie folgende Informationen zur finanziellen Unterstützung eines medizinisch-wissenschaftlichen Forschungsvorhabens, bevor Sie den Antrag stellen.
Projektdauer
Es gibt keine vorgegebene Projektdauer, in der Regel laufen die Projekte zwischen 1 und 3 Jahren.
Fördersumme
Es gibt keinen definierten Höchstbetrag. Die durchschnittlichen Förderbeträge liegen zwischen 10.000 und 80.000 Euro brutto.
Kooperationen
Forschungseinrichtungen (Klinik, Zentrum, Institut, Abteilung), die an einem Projekt beteiligt sind, müssen je nach Arbeitsaufwand angemessen berücksichtigt werden. Leistungen wie Analysen (beispielsweise pathologische, histologische, labormedizinische oder radiologische Analysen) müssen korrekt abgerechnet werden. Falls keine Kosten entstehen, müssen die Forschungseinrichtungen zur Kooperation zustimmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Kooperationen, welche im Studienprotokoll genannt sind, Vereinbarungen benötigen. Kooperationsvereinbarungen und Detailkalkulationen zwischen der Projektleitung und den beteiligten Einrichtungen müssen vor der Einreichung vorliegen und am Ende des Online-Formulars hochgeladen werden.
Sie können die entsprechenden Vorlagen verwenden.
Reviewer
Wenn Sie ein Projekt einreichen, müssen Sie 2 Reviewer vorschlagen. Diese Vorschläge werden in der Regel berücksichtigt, sofern keine zwingenden Gründe (Befangenheit, Naheverhältnis, fachliche Gründe) dagegensprechen. Jede genannte Person wird eingehend auf die Eignung als Reviewer überprüft. Bitte wählen Sie die Personen sorgfältig aus. Die Nennung von Reviewern, die an derselben Klinik beziehungsweise Abteilung tätig sind, ist nicht zulässig.
Der*die Projektleiter*in muss bereits vor Antragstellung überprüfen, ob Befangenheitsgründe bei den im Antrag genannten Reviewern bestehen. Die Befangenheitsgründe finden Sie unter § 30 in den Fonds-Richtlinien (180 KB PDF).
Der Fonds behält sich das Recht auf Einholung zusätzlicher Bewertungen vor.
Übertragung der Projektleitung
Die Übertragung eines Forschungsantrags an eine andere Person ist während der Einreichungs- und Review-Phase nicht möglich. Bitte klären Sie daher im universitären Bereich schon vor der Antragstellung ab, ob Sie berechtigt sind, § 26 UG-Projekte selbst durchzuführen.
Finanzielle Abwicklung
Im Falle einer Projektförderung, wird für dessen finanzielle Abwicklung
- bei § 26 UG-Projekten ein Konto durch die Finanzabteilung der jeweiligen Universität eingerichtet
- oder bei außeruniversitären Projekten ein eigenes Girokonto durch den*die Projektleiter*in eröffnet.
Über dieses Projektkonto dürfen ausschließlich die vom Fonds gewährten finanziellen Mittel verrechnet werden.
§ 26 UG-Projekte
Hierbei handelt es sich um ad personam-Forschungsprojekte, die von Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals direkt durchgeführt werden.
Geförderte Projekte werden durch die Projektleitung dem Rektorat der jeweiligen Universität gemeldet.
Für die finanzielle Abwicklung und für die Vergabe einer Auftragsnummer nehmen Sie mit der Finanzabteilung der jeweiligen Universität Kontakt auf. Geförderte Projekte werden ausschließlich über ein eigenes Konto abgewickelt. Das Konto hat den Namen der Person, die das Projekt leitet, den Projekttitel sowie die Auftragsnummer zu führen. Die Finanzabteilung der jeweiligen Universität verwaltet die Projektgelder treuhändisch.
Für die Abwicklung an der Medizinischen Universität Wien (MedUni) erhalten Sie im Intranet im Bereich Forschung unter "Projektmeldung" nähere Informationen.
Sachaufwand
Die Ausbezahlung des Sachaufwandes erfolgt nach entsprechend vorgelegten Rechnungen. Beachten Sie, dass der*die Projektleiter*in namentlich im Rechnungsempfängerfeld (Bill to) aufscheinen muss, damit der Rechnungsbetrag auf das Projektkonto überwiesen werden kann.
Gemäß der Fonds-Richtlinien (180 KB PDF) sind Kosten für "Infrastruktur" und "Grundausstattung" der Forschungsstätte, Büroausstattung und ähnliches, PCs, Laptops, Auslands-, Kongress-, und Studienaufenthalte sowie Reisekosten und Verpflegung vom Fonds grundsätzlich nicht förderbar.
Personalaufwand
Wenn Projektleiter*innen für die Durchführung Mitarbeiter*innen anstellen, fungieren diese beziehungsweise bei § 26 UG-Projekten die jeweilige Universität als Arbeitgeber*in und tragen alle daraus resultierenden Verpflichtungen. Der Fonds akzeptiert ausschließlich schriftliche Dienst- und Werkverträge. Die Ausbezahlung des Personalaufwandes erfolgt entsprechend den Verträgen und Honorarnoten, die der Geschäftsstelle des Fonds vorgelegt werden.
Beachten Sie, dass die bereitgestellten Fördergelder nicht dazu dienen sollen, Doktorand*innen-Stipendien und/oder Dissertant*innen-Stipendien beziehungsweise Überbezahlungen zu finanzieren, und dass die Projekte von dem*der einreichenden Projektleiter*in durchgeführt werden müssen.
Geräte-Anschaffung
Planen Sie, für das Projekt Geräte anzukaufen und diese in einer Forschungseinrichtung (Klinik, Zentrum, Institut, Abteilung) zu betreiben, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der ärztlichen Direktion. Beabsichtigen Sie derartiger Geräte an einer Institution, die nicht zu einem Krankenhaus gehört, zu verwenden, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Leitung.
Fügen Sie der Detailkalkulation pro Gerät jeweils 2 Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen bei beziehungsweise eine Begründung, falls dies nicht möglich ist.
Gendergerechte Sprache
Beachten Sie, eine gendergerechte Sprache zu verwenden. Die Stadt Wien hat diesbezüglich einen Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und diskriminierungsfreie Bildsprache erarbeitet.
Rechtliches
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Geförderte Projekte
- Genehmigte Forschungsprojekte Bürgermeisterfonds 2024 (150 KB PDF)
- Genehmigte Forschungsvorhaben Bürgermeisterfonds 2023 (220 KB PDF)
- Genehmigte Forschungsvorhaben Bürgermeisterfonds 2022 (370 KB PDF)
- Genehmigte Forschungsvorhaben Krebsforschungsfonds 2022 (200 KB PDF)
Zuständige Stelle
- Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Geschäftsstelle der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds der Stadt Wien - 3., Thomas-Klestil-Platz 6
- Telefon: +43 1 4000-40424, -40450, -40486
- E-Mail: post-mwf@ma40.wien.gv.at
- Kund*innen-Verkehr: Montag bis Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung
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