Anträge an die Wiener Schlichtungsstelle
- Hauptmietzinsüberprüfung (§§ 16, 43, 44, 45, 46, 46a, 46c Mietrechtsgesetz - MRG)
- Legung der Abrechnungen (§§ 20 Abs. 3 und 4, 21 Abs. 5, 24 Abs. 3, 45 Abs. 2 Mietrechtsgesetz - MRG)
- Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben (§ 21 Mietrechtsgesetz - MRG)
- Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung (§ 10 Mietrechtsgesetz - MRG)
- Durchführung von notwendigen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten (§ 6 Abs. 1 Mietrechtsgesetz- MRG)
- Anerkennung eines (Schein-) Untermieters als Hauptmieter (§ 2 Abs. 3 Mietrechtsgesetz - MRG)
- Anteil an besonderen Aufwendungen (§ 24 MRG)
- Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs-, Verbesserungs-, Änderungs- und Errichtungsarbeiten einschließlich des Anspruches auf angemessene Entschädigung des Mieters (§ 8 MRG)
- Durchsetzung der Anbotspflicht (§ 5 Abs. 2 MRG)
- Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes (§ 9 MRG)
- Überprüfung des Hauptmietzinses nach einer Unternehmensveräußerung, Unternehmensverpachtung oder wesentlichen Änderungen der Einflussmöglichkeit in einer Mietergesellschaft (§ 12a MRG)
- Verteilung der Gesamtkosten und Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten (§ 17 MRG) beziehungsweise Verteilung der Gesamtkosten und Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten im "Mischhaus" (§ 17 MRG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz 2002)
- Erhöhung der Hauptmietzinse (§§ 18, 18a, 18b und 19 MRG) sowie Höhe und Zuordnung der Kosten für Baumaßnahmen gemäß § 18c (§ 18c Abs. 4 MRG)
- Beitrag für Hausbesorgerarbeiten ab 1.7.2000/Aufwendungen für die Hausbetreuung (§ 23 MRG)
- Rückzahlung von verbotenen Leistungen und Entgelten (§ 27 MRG)
- Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen (§ 25 MRG)
- Neufestsetzung der Nutzwerte (Änderung der Nutzwerte in sogenannten "Altbauten", die weder nach dem WWFSG 1989 gefördert sind noch dem WGG 1979 unterliegen)
- Aufteilung der gesamten Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte (§ 5 Abs. 1, §§ 10 bis 13 HeizKG)
- Bestimmung der verbrauchsunabhängigen Aufteilung der Energiekosten infolge Untauglichkeit der Messung (§ 5 Abs. 2 HeizKG)
- Legung der Wärmekostenabrechnung (§§ 17 bis 20, 22 Abs. 1 und 3 HeizKG)
- Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung (§§ 17 bis 20, 22 Abs. 1 und 3 HeizKG)
- Rückzahlung von Kautionen (§ 16b MRG)
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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