Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist die zentrale Stelle des geförderten Wohnbaus. Oberstes Ziel ist es, den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten.

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Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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