Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist die zentrale Stelle des geförderten Wohnbaus. Oberstes Ziel ist es, den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten.
Förderung zum Teil ausgesetzt
Im Bereich Wohnungsverbesserung und Sanierung gibt es derzeit Einschränkungen bei den Einmal-Zuschüssen. mehr
Callcenter
Bei Fragen zu Förderungen stehen unseren Kundinnen und Kunden mehrere Callcenter zur Verfügung. mehr
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten unterstützt MieterInnen und VermieterInnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. mehr
Neuerung bei Wohnbeihilfe
Ab 1. April 2011 erfolgt die Überweisung der Wohnbeihilfe direkt an die Hausverwaltung Wiener Wohnen. mehr
Wohnbauforschung
Die Stadt Wien vergibt Forschungsprojekte, die der Evaluierung und Weiterentwicklung des Wohnbaus dienen. mehr
Rechtliche Grundlagen
Die Vergabe von Förderungen ist durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Hier eine Auswahl. mehr
Weiterführende Informationen
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Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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