Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist die zentrale Stelle des geförderten Wohnbaus. Oberstes Ziel ist es, den geförderten Wohnbau attraktiv und leistbar zu gestalten.

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Wohnhausanlage am Wienerberg aus der Vogelperspektive; Wienerbergteich mit Grünraum im Hintergrund

Baustelle Wienerberg aus Vogelperspektive


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Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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