Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen
Prüfberichte
Die gemeinnützigen Bauvereinigungen werden regelmäßig vom Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) geprüft. Die Prüfberichte liegen bei der Magistratsabteilung 50 - Gemeinnützigenaufsicht auf und können auszugsweise eingesehen werden.
Prüfberichte auszugsweise einsehen
Sicherung des Finanzierungsbeitrages vor Bezug geförderter Wohnungen
Für die Nutzung einer neuen, gefördert errichteten Wohnung ist in der Regel vor Bezug an den Bauträger ein Finanzierungsbeitrag (Baukosten- und/oder Grundkostenbeitrag) zu leisten.
Dabei ist es für die Nutzerinnen und Nutzer wichtig zu wissen, ob die geleisteten Finanzierungsbeiträge durch die Eigenkapitalausstattung des gemeinnützigen Bauträgers ausreichend gedeckt sind. Darüber geben die Bescheinigungen des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauträger - Revisionsverband gemäß § 7 Abs. 6 Z 3 lit. c Bauträgervertragsgesetz Auskunft.
Die Bescheinigungen liegen bei der MA 50 auf und können eingesehen werden. Die Bescheinigungen stehen auch online zur Verfügung.
Bescheinigungen online einsehen
Rechtliche Grundlagen
- Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG
- § 29 Absatz 1 und Absatz 6 WGG
- Bauträgervertragsgesetz - BTVG
- § 7 Absatz 6 Z 3 lit. c BTVG
Weiterführende Informationen
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Magistratsabteilung 50)
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