Gewerbeverfahren

Seit 2. Jänner 2023 sind Amtswege in den Bezirksämtern zu den Öffnungszeiten - Parteienverkehrszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr) wieder ohne Terminvergabe möglich. Sie können aber auch weiterhin Termine reservieren. Für reservierte Termine stehen die Nachmittage in den Bezirksämtern zur Verfügung: Montag bis Freitag, 12 bis 15 Uhr und Donnerstag, 12 bis 17 Uhr.
Eine persönliche Vorsprache beim Fachbereich Gewerberecht (MA 63) ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte erledigen Sie Amtswege nach Möglichkeit online, per Post, E-Mail oder telefonisch.

Zuständigkeit und Kontakt

Bitte informieren Sie sich, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, bevor Sie Kontakt aufnehmen.

Für Gewerbeangelegenheiten sind in Wien grundsätzlich die Magistratischen Bezirksämter zuständig. Wenden Sie sich an das Bezirksamt, in dessen Zuständigkeit sich der Standort der Gewerbeausübung beziehungsweise die weitere Betriebsstätte (Filiale) befindet.

Es gibt aber Ausnahmen: Für bestimmte Gewerbe ist unabhängig vom Standort die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) zuständig:

Gewerbe im Zuständigkeitsbereich der MA 63

Chatbot bietet Unterstützung

Der Bot "Gewerbeverfahren in Wien" beantwortet Ihre Fragen zu den meistgesuchten Gewerbeverfahren:

  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Befähigung
  • Geschäftsführer*in-Bestellung
  • Nachsicht vom Gewerbeausschluss
  • Standortverlegung oder Anzeige einer weiteren Betriebsstätte
  • Zurücklegung bzw. Ruhendmeldung einer Gewerbeberechtigung
  • GISA-Abfrage
  • Online-Formulare

Amtswege von A bis Z

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