Zahlen und Fakten zum Zu-Fuß-Gehen in Wien

Zu-Fuß-Gehen gehört zu den selbstverständlichsten Dingen unseres Alltags. Etwa ein Drittel aller Wege legen die Wiener*innen zu Fuß zurück.

Die Stadt verändert sich laufend – auch zugunsten der Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. In den vergangenen Jahren ist die Zahl an Fußgänger*innen-Zonen, Begegnungszonen und Wohnstraßen kontinuierlich gewachsen.

Fußgänger*innen-Zonen

Entwicklung der Fußgänger*innen-Zonen von 1974 bis 2022 in Quadratmetern

Entwicklung der Fußgänger*innen-Zonen von 1974 bis 2022

In der Fußgänger*innen-Zone haben Fußgänger*innen Vorrang. Im Jahr 2022 betrug die Fläche aller Fußgänger*innen-Zonen Wiens 576.061 Quadratmeter. Seit den 1990er-Jahren hat sich die Fläche der Fußgänger*innen-Zonen in Wien damit mehr als verdoppelt.

In Fußgänger*innen-Zonen kann die Zufahrt von Kraftfahrzeugen erlaubt sein, beispielsweise für Ladetätigkeiten. Dies ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Fahrzeuge der Feuerwehr, der Rettung, des Straßendienstes und der Müllabfuhr dürfen jedenfalls in der Fußgänger*innen-Zone fahren.

In Wien sind Fußgänger*innen-Zonen teilweise auch für den Radverkehr geöffnet. Dann dürfen Radfahrer*innen in Schrittgeschwindigkeit fahren. Auch das Nebeneinanderfahren ist erlaubt.

Fußgänger*innen-Zonen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Begegnungszonen

Entwicklung der Begegnungszonen von 2013 bis 2022 in Kilometern

Entwicklung der Begegnungszonen von 2013 bis 2022

Begegnungszonen dienen der Verkehrsberuhigung und ermöglichen ein gleichberechtigtes Miteinander unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer*innen. Besonders in den letzten Jahren ist die Länge an Begegnungszonen stark angestiegen. 2022 gab es in Wien insgesamt 6,3 Kilometer an Begegnungszonen.

Begegnungszonen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung


Wohnstraßen

Entwicklung der Wohnstraßen von 1983 bis 2022 in Kilometern

Entwicklung der Wohnstraßen von 1983 bis 2022

In Wohnstraßen ist das Gehen und Spielen auf der Straße erlaubt. Rollschuhfahren in Längsrichtung und Radfahren, auch nebeneinander, sind erlaubt. Die Länge der Wohnstraßen in Wien nimmt kontinuierlich zu - von 11.102 Metern im Jahr 1990 auf 23.627 Meter im Jahr 2000 bis hin zu 43.900 Meter im Jahr 2022.

Der Kfz-Verkehr ist in Wohnstraßen verboten. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Feuerwehr, der Rettung, des Straßendienstes und der Müllabfuhr sowie das Zu- und Abfahren. Alle Fahrzeuge müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren und dürfen die Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden nicht gefährden.

Wohnstraßen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Mobilitätsreport

Unter welchen Bedingungen gehen Menschen gerne zu Fuß? Worin bestehen die größten Schwierigkeiten und wie viel Platz gibt es eigentlich dafür? Der Mobilitätsreport gibt Antworten. Für den Report werden Wiener*innen umfassend zum Zu-Fuß-Gehen und Radfahren in der Stadt befragt.

Wissenswertes zum Fußverkehr - Mobilitätsreport 2019

Passant*innen-Zählungen in Geschäftsstraßen

Seit 1973 werden in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Wien Passant*innen-Zählungen in Geschäftsstraßen durchgeführt. Die Zählungen zeigen, wie viele Menschen im öffentlichen Raum in zentralen Bereichen unterwegs sind.

Passant*innen-Zählungen in Geschäftsstraßen - Stadtforschung

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