Technische Voraussetzung für Schlauchboote und sonstige Kleinfahrzeuge

Fahrzeuge unter 2,5 Meter Rumpflänge dürfen keinen Verbrennungsmotor führen.

Fahrzeuge unter drei Meter Länge und eine Motorisierung unter 4,4 Kilowatt benötigen folgende Ausrüstung:

  • Rundumlicht aufsteckbar
  • Signalhorn
  • Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste als Rettungsmittel
  • Ein Bootshaken
  • Zwei Handruder
  • Zwei Heftleinen
  • Eine Einstiegshilfe
  • Ein Verbandskasten
  • Tankbefestigung Quickstop

Fahrzeuge über drei Meter Länge und eine Motorisierung unter 4,4 Kilowatt benötigen folgende Ausrüstung:

  • Vier Stück Positionslichter
  • Ein Signalhorn
  • Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste als Rettungsmittel
  • Ein Bootshaken
  • Zwei Handruder
  • Zwei Heftleinen
  • Eine Einstiegshilfe
  • Ein Verbandskasten
  • Tankbefestigung Quickstop

Fahrzeuge über drei Meter Länge und eine Motorisierung über 4,4 Kilowatt benötigen folgende Ausrüstung:

  • Motorisierung nach Herstellerangaben oder ÖNORM
  • Vier Stück Positionslichter
  • Ein Signalhorn
  • Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste als Rettungsmittel
  • Ein Bootshaken
  • Zwei Handruder
  • Zwei Heftleinen
  • Eine Einstiegshilfe
  • Ein Verbandskasten
  • Tankbefestigung Quickstop

Fahrzeuge allgemein:

  • Steuerstand: Zille ab 23 Kilowatt
  • Steuerstand: Schlauchboot ab 15 Kilowatt
  • Seilzuglenkungen: Notpinne erforderlich
  • Über 40 Kilowatt ist eine Seilzuglenkung nicht zulässig

Segelboote mit mehr als 250 Kilogramm Eigengewicht - Motorisierung: 4,4 Kilowatt benötigen folgende Ausrüstung:

  • Vier Stück Positionslichter
  • En Signalhorn
  • Für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste als Rettungsmittel
  • Ein Bootshaken
  • Zwei Handruder
  • Zwei Heftleinen
  • Eine Einstiegshilfe
  • Ein Verbandskasten
  • Tankbefestigung Quickstop

Ausrüstungsgegenstände wie ein elektrisches Horn, Lenzpumpe, Feuerlöscher, Anker, Rettungsring, schwimmfähige Gegenstände können, soweit vorhanden, bei der Zulassung berücksichtigt werden.

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Stadt Wien | Wasserrecht
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