Technische Voraussetzung für den Motorraum bei Innenbordmotoren

  • Grundsätzlich ist ein Treibstoffabsperrhahn, Batteriehauptschalter außerhalb des Motorraumes erforderlich.
  • Der Treibstofftank muss getrennt vom Motorraum angeordnet sein.
  • Die Aufbewahrung von sonstigen Ausrüstungsgegenständen im Motorraum ist wegen der Brandgefahr nicht gestattet.
  • Der Deckel des Motorraumes sollte nur über dem Motorraum geteilt angeordnet sein, und nicht über sonstige Stauräume. Auf die schwere Entflammbarkeit der Materialien ist daher besonders zu achten (feuerhemmende Verkleidung).
  • Die ausreichende Be- und Entlüftung des Motorraumes ist unbedingt erforderlich. Dies erfolgt mittels eines Maschinenraumventilators.
  • Die elektrischen Einrichtungen (Lenzpumpe und Maschinenraumventilator) müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein.
  • Manipulationen an der elektrischen Verkabelung sind verboten, und müssen im Herstellerzustand erkennbar sein. Änderungen dürfen nur durch hierzu Befugte erfolgen.
  • Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass der Treibstoff Diesel schwer entflammbar ist. Da im Motorraum hohe Betriebstemperaturen vorherrschen und im Vergleich zu Benzin mehr Luftzufuhr bei Diesel erforderlich ist, wird bezüglich der Gefährlichkeit der beiden Treibstoffe bei den Sicherheitseinrichtungen nicht differenziert.
  • Die elektrische Lenzpumpe darf nicht unter dem Motor (Gefahr der Vermischung von Ölrückständen mit Wasser) angeordnet sein; in diesem Fall wird eine Ölauffangwanne vorgeschrieben.
  • Die Feuerlöscheinrichtung muss so installiert sein, dass sie ohne öffnen des Motorraumdeckels (Luftzufuhr) eingesetzt werden kann. Halonfeuerlöscher sind verboten.
  • Der Motorraum muss in seiner Größe so konstruiert sein, dass eine ausreichende Be- und Entlüftung gewährleistet ist und allfällige Wartungsarbeiten leicht zugängliche durchgeführt werden können.
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wasserrecht
Kontaktformular