Bauen von Gebäuden und baulichen Anlagen

Detail eines Rohbaus (Gebäudeaußenansicht)

In den meisten Fällen muss vor der Bauausführung eine Baubewilligung erwirkt beziehungsweise eine Bauanzeige erstattet werden.

Nach Erteilung einer Baubewilligung beziehungsweise Erstattung einer Bauanzeige sind vor, während und nach der Bauführung, Termine und Fristen sowie Bauvorschriften zu beachten.


Genehmigungen für die Bauführung

Vor beziehungsweise während der Bauführung können neben der Baubewilligung (beziehungsweise Bauanzeige) weitere Genehmigungen erforderlich sein.

Genehmigungen für die Bauführung

Baubeginn

Weiterführende Informationen

Bauführung

  • Bei der Bauausführung sind Belästigungen durch Lärm, Geruch und Staubentwicklung zu vermeiden.
  • Bauführerin oder Bauführer und Prüfingenieurin oder Prüfingenieur sind für die Bauführung beziehungsweise Überwachung der Bauführung verantwortlich. Jeden Wechsel der Bauführerin oder des Bauführers beziehungsweise Prüfingenieurin oder Prüfingenieurs muss der Baubehörde angezeigt werden.
  • Die Bauführung muss in der Regel binnen vier Jahren ab Baubeginn - in manchen Fällen binnen zwei Jahren - fertiggestellt werden.
  • IFB-Richtlinie Bauschutzabdichtungen (bei Dachgeschossausbauten): 996 KB PDF
  • Wenn Sie bei der Bauausführung auf ökologische Produkte setzen wollen, finden Sie nähere Informationen unter ÖkoKauf Wien.

Weiterführende Informationen

Überprüfung der Baustellen, Vornahme von Beschauten, Prüfingenieurin und Prüfingenieur: 192 KB PDF2 MB RTF

Fertigstellung

Nach Fertigstellung der Bauführung muss der Baubehörde eine Fertigstellungsanzeige (beziehungsweise Fertigstellungsmeldung) erstattet werden. Die anzuschließenden Unterlagen richten sich nach den Arten von Baubewilligungsverfahren. Sind während der Bauführung Änderungen erfolgt, ist zusätzlich ein der Ausführung entsprechender Plan beizulegen.

Auch die Fertigstellung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen muss der Behörde angezeigt werden. Davor dürfen die Anlagen nicht in Betrieb genommen werden.

Weiterführende Informationen

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