Neubewertung der EU-Renaturierungs-Verordnung gefordert

Bürgermeister Michael Ludwig und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser setzen sich für eine gemeinsame Neubewertung der EU-Renaturierungs-Verordnung durch die Bundesländer ein. Ziel ist, dass die Länder dem vorliegenden Vorschlag zustimmen können.

Auf EU-Ebene konnten viele Bedenken der Länder gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zerstreut werden. Deshalb schlug Bürgermeister Ludwig vor, dass es nun auch auf Seiten der Bundesländer Bewegung geben soll. Wien und Kärnten haben die Vorsitzende der LH-Konferenz ersucht, eine Sitzung einzuberufen, damit die Bundesländer die Sache gemeinsam neu bewerten können.

Bürgermeister Michael Ludwig: "In Wien zeigen wir schon lange, wie wichtig uns Renaturierung ist, zum Beispiel beim Liesingbach oder dem Wienfluss. Deswegen ersuche ich gemeinsam mit Landeshauptmann Peter Kaiser die Landeshauptleute-Konferenz darum, der nun vorliegenden EU-Renaturierungs-Verordnung doch näherzutreten."

Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky: "Wien hat die EU-Renaturierungs-Verordnung inhaltlich immer positiv gesehen! Gerade auch, weil wir in Wien in vielen Bereichen schon seit langem vorzeigen, wie Arten- und Lebensraumschutz funktioniert."

Biodiversitätskrise als große Herausforderung

Die Dringlichkeit beim Thema Renaturierung ist gegeben: Der weltweite Rückgang der Artenvielfalt ist neben der Klimakrise die große Herausforderung der nächsten Jahrzehnte: In Europa ist ein Fünftel aller Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht.

Wien nimmt in Sachen Biodiversität eine Vorreiterrolle ein. Beispiele dafür sind die Wiener Wald- und Wiesen-Charta, der intensive Ausbau der Grünräume oder Projekte wie die naturnahe Bewirtschaftung der Wälder und Wiesen.

Umso wichtiger ist, dass es auch österreichweit ein Bekenntnis zu den EU-Zielen beim Arten- und Lebensraumschutz gibt.

Wichtige Klarstellungen in neuem Verordnungstext

Auf europäischer Ebene konnten vor kurzem wesentliche Veränderungen und Entschärfungen bei der geplanten EU-Renaturierungs-Verordnung erreicht werden.

  • Bei den Zielsetzungen handelt es sich um EU-weite Ziele, zu denen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten. Die Mitgliedstaaten können ihren Beitrag auf ihre Gegebenheiten angepasst leisten.
  • Die Priorisierung von Natura 2000-Gebieten bei der Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasser-Ökosystemen schafft Erleichterungen für die Bundesländer, da bereits jetzt Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten gesetzt werden.
  • Weitere Flächen für die Neu- oder Wiederetablierung von Lebensräumen werden nur dort benötigt, wo es für die Erreichung des guten Zustands erforderlich ist.
  • Weit verbreitete Lebensraumtypen können von der Wiederherstellung ausgenommen werden, wodurch es zu keiner Benachteiligung von Mitgliedstaaten mit besonders hohem Anteil bestimmter Lebensräume mehr kommt.
  • Bedenken gegen das Verschlechterungsverbot von wiederhergestellten beziehungsweise wiederherzustellenden Flächen wurden anerkannt, indem nunmehr nur erhebliche Verschlechterungen ausschlaggebend sind.
  • Im Bereich der städtischen Ökosysteme konnten durch mehr Flexibilität bei der Wahl des Bezugsraums und die Anerkennung für grüne Städte deutliche Verbesserungen erzielt werden.
  • Bei der Wiederherstellung von landwirtschaftlichen und von Waldökosystemen wird durch die Einführung von freiwilligen Indikatoren mehr Spielraum bei der Umsetzung ermöglicht.
  • Ausdrücklich wird im Verordnungstext darauf hingewiesen, dass es sich – insbesondere bei der Wiedervernässung von Mooren – nicht um Verpflichtungen für Landwirt*innen handelt, sondern vielmehr Anreize durch die Mitgliedstaaten geschafft werden sollen.
  • Die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in Europa werden im gesamten Verordnungstext berücksichtig, unter anderem durch die Schaffung eines Mechanismus zur Aussetzung der Verordnung unter gewissen Voraussetzungen.
  • Die Finanzierung der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung wird zusätzliche Mittel erfordern, bei denen auch die EU und der Bund gefordert sind. In der Verordnung ist daher vorgesehen, bei der Erstellung der Nationalen Wiederherstellungspläne eine Bedarfseinschätzung abzugeben, damit dies beim nächsten Budgetrahmen der EU berücksichtigt werden kann.
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