Wiener Energieunterstützungs-Maßnahmen
Die bestehende Wiener Energieunterstützung hilft bereits Energiearmut zu bekämpfen. Die aktuellen Energiepreis-Steigerungen stellen neue Herausforderungen dar. Bisherige Maßnahmen werden ausgeweitet.
- Energieunterstützung Plus
- Wiener Energiebonus '22
- Wiener Energiekostenpauschale für Menschen mit kleinem Einkommen
- Weitere Maßnahmen
Energieunterstützung Plus
- Für wen?
- Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen, unter anderem für:
- Beziehende einer Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe, einer AlVG-Leistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld) oder einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage
- Personen mit GIS-Befreiung und
- Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind
- Die Energieunterstützung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen oder Mahnungen und nicht leistbaren Jahresabrechnungen, unter anderem für:
- Wie viel?
- Bis zu 500 Euro pro Haushalt
- Ansuchen:
- Wann ausbezahlt?
- Ab Oktober 2022
- Wie ausbezahlt?
- Überweisung an das Energieunternehmen
- Weitere Angebote
- Beratung im Rahmen der Wiener Energieunterstützung bezüglich Energie-Einsparung, Austausch elektrischer Geräte, weitere finanzielle Hilfen
Wiener Energiebonus '22
- Für wen?
- Wiener Einpersonenhaushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 40.000 Euro oder Wiener Mehrpersonenhaushalte mit einem Gesamtjahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro.
- Wie viel?
- 200 Euro pro Adresse
- Ansuchen:
- Wann ausbezahlt?
- Ab Dezember 2022
- Wie ausbezahlt?
- Direkt auf Ihr Konto
Video: Wiener Energiebonus '22
Wiener Energiekostenpauschale
- Für wen?
- Beziehende der Mindestsicherung, einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, einer Arbeitslosenleistung oder Wohnbeihilfe
- Wie viel?
- 200 Euro bzw. 300 Euro für Alleinerziehende
- Ansuchen:
- Die Pauschale wurde automatisch an anspruchsberechtigte Personen überwiesen (ohne Ansuchen).
- Alleinerziehende konnten bis 30.9.2022 einen Zuschlag beantragen und bis 31.10.2022 Unterlagen nachreichen.
- Wann ausbezahlt?
- Ende des 2. Quartals beziehungsweise Anfang des 3. Quartals 2022
- Wie ausbezahlt?
- Direkt auf Ihr Konto
Weitere Maßnahmen
- Energiekosten-Unterstützungen
- Wien Energie hat die Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Wien und des Bundes zusammengefasst.
- Energiekosten-Unterstützung - Wien Energie
- Ratenzahlung von bis zu 18 Monaten
- Wien Energie bietet Ratenzahlungen im Bereich Fernwärme, Strom und Gas freiwillig für alle Kund*innen an, um Rückstände langfristig bezahlbar zu machen.
- Ratenzahlung - Wie gehe ich vor? - Wien Energie
- Ombudsstelle für Fernwärme
- Wiener Fernwärme-Kund*innen bekommen zusätzlich zur allgemeinen Hotline eine zentrale Anlaufstelle für alle ihre Fragen zur Rechnung, zur Ratenzahlung und für alle Infos rund ums Thema Fernwärme.
- Ombudsstelle der Wien Energie - Beratungsstelle für Energiearmut
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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