Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Meldung der beabsichtigen Aufnahme der freiberuflichen Berufsausübung als Heilmasseurin bzw. als Heilmasseur mit Ausstellung eines Berufsausweises

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Ausstellung eines Berufsausweises für Heilmasseurinnen bzw. Heilmasseure samt Meldung der beabsichtigen Aufnahme der freiberuflichen Berufsausübung als Heilmasseurin bzw. als Heilmasseur
  • Rechtsgrundlage: § 46 und § 49 Medizinisches Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)

Es werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Die personenbezogenen Daten werden an die Wirtschaftskammer Wien sowie auf Anfrage im Zusammenhang mit Kostenrückerstattungen an die Sozialversicherungsträger übermittelt.

  • Rechtsgrundlage: § 68 und § 68a Wirtschaftskammergesetz 1998

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden nach einer Aufbewahrungsdauer von 110 Jahren nach dem Geburtsdatum gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Berufsausweis kann nicht ausgestellt werden.
  • Die Meldung der beabsichtigen Aufnahme der freiberuflichen Berufsausübung als Heilmasseurin bzw. Heilmasseur kann nicht erfolgen.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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