Nachbarschaftslärm - Lärm- und Schallschutz

Rasenmäher

Nachbarschaftslärm kann von Wohnungsnachbarinnen und -nachbarn verursacht sein oder im öffentlichen Raum (zum Beispiel Parkanlagen) entstehen. Diese Art von Lärm kann für eine davon betroffene Person eine Quelle steter Belästigung darstellen und Auslöser sowie Symptom sozialer Konflikte sein. Verschiedene selbst gesetzte Maßnahmen sind geeignet, um mit Lärmproblemen in und aus der Nachbarschaft umzugehen.

Raumaufteilung

Wer sich in der eigenen Wohnung von Nachbarschaftslärm gestört fühlt, sollte überprüfen, ob die Zimmereinteilung geändert werden könnte. Als Faustregel gilt: Kinder- und Schlafzimmer sollten nach Möglichkeit nicht zur Straßenseite orientiert sein.

Lärmquellen

Musik und Fernsehen

Zimmerlautstärke beim Fernsehen und Musikhören schont das eigene Gehör und das der Nachbarinnen und Nachbarn. Die richtige Anordnung der Boxen ist wichtig. Stellen Sie die Lautsprecherboxen nicht direkt auf den Boden und hängen Sie diese nicht an die Wand zur Nachbarwohnung.

Wenn Sie gerne laut Musik hören, sollten Sie Kopfhörer verwenden. So fallen auch andere Nebengeräusche weg, die den Hörgenuss schmälern. Ein Musikzimmer kann schallgedämmt werden: zum Beispiel durch abgehängte Zwischendecken, Vorsatzschalen an den Wänden oder schalldämmende Matten unter großen Instrumenten.

Feste

Feste werden gefeiert, wie sie fallen. Am besten sollten Nachbarinnen und Nachbarn rechtzeitig informiert werden, dass es an dem Tag etwas lauter werden könnte. Oder Sie laden Ihre Nachbarinnen und Nachbarn gleich zur Party ein. Wer selbst mitfeiert, wird sich kaum beschweren.

Lärmarme Haushaltsgeräte

Von vielen Herstellerinnen und Herstellern werden leise Haushaltsgeräte angeboten. Beim Kauf von Geräten kann also der Schalleistungspegel beachtet werden. Informationen dazu sind in Herstellerprospekten, Bedienungsanleitungen oder bei Konsumententests nachzulesen.

Sinnvolle Schritte bei Problemen

Ständige Lärmprobleme mit Nachbarinnen und Nachbarn können oft durch mehr Toleranz oder einfach durch Gespräche gelöst werden. Der erste Weg sollte also zu den Lärm verursachenden Personen führen.

Wenn dieser Schritt nicht hilft, sollte die Vermieterin oder der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung kontaktiert werden. Erst dann sollte der zivile Rechtsweg beschritten werden. Bei Lärmbelästigung durch Privatpersonen hilft die Landespolizeidirektion.

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