Qualitätskriterien für Rad-Langstrecken

Radfahrer auf optimierter Querung der Maria-Theresien-Straße

Die Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18) hat einen Kriterienkatalog für Rad-Langstrecken erarbeitet. Der Katalog dient als Grundlage für die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen.

Besonders wichtig für zügiges und komfortables Vorankommen auf Rad-Langstrecken sind folgende Kriterien:


  • Weniger enge Kurven, unübersichtliche Stellen und Engstellen
  • Möglichst kurze Wartezeit an Ampeln
  • Vorrang für die Rad-Langstrecke, wo es möglich ist
  • Breite Radfahranlagen, die Überholen ermöglichen

Weiters von Bedeutung sind beispielsweise die Fahrbahnoberfläche, die Beleuchtung, das Konfliktpotenzial mit dem übrigen Verkehr oder die Attraktivität der Strecke.

Im dicht verbauten Stadtgebiet mit seinen vielfältigen Nutzungen und den teilweise sehr engen Straßen ist es nicht realistisch, dass die gesamte Strecke ausgezeichnete Qualität hat. Ziel ist, dass die Kriterien auf 75 Prozent der Strecke gut oder ausgezeichnet umgesetzt werden.

Art der Radverkehrsanlage

Art und Breite der Radverkehrsanlage sind für eine Rad-Langstrecke von zentraler Bedeutung.

Bei Ein-Richtungs-Radwegen, Zwei-Richtungs-Radwegen sowie Geh- und Radwegen ist gemäß Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) bei angrenzendem ruhenden oder fließenden Verkehr ein Schutzstreifen von mindestens 0,5 Metern [1] vorgesehen.

Anlageart

Ausgezeichnete Qualität

Gute Qualität

Ausreichende Qualität (Mindestanforderungen)

Ein-Richtungs-Radweg

größer/gleich 2 Meter

größer/gleich 1,6 Meter

größer/gleich 1 Meter

Zwei-Richtungs-Radweg

größer/gleich 4 Meter

größer/gleich 3 Meter

größer/gleich 2 Meter

Radfahrstreifen

größer/gleich 2 Meter

1,75 Meter [1]

1,5 Meter [1], [3]

Mehrzweckstreifen

Nein[2]

1,75 Meter [1]

1,5 Meter [1], [3]

Mischverkehr Rad/Kfz

Fahrradstraße größer/gleich 4 Meter [1], [4]

Fahrradfreundliche Straße größer/gleich 4 Meter [1], [4]

Tempo 30 km/h, DTV kleiner/gleich 2.000 Kfz pro Tag

Busfahrstreifen

Kein Busfahrstreifen

kleiner/gleich 6 Busse pro Stunde

kleiner/gleich 12 Busse pro Stunde

Radfahren gegen die Einbahn

Fahrradstraße größer/gleich 4 Meter [1], [4], [5]

Fahrradfreundliche Straße größer/gleich 4 Meter [1], [4]

Tempo 30 km/h, DTV kleiner/gleich 2.000 Kfz pro Tag, größer/gleich 3,5 Meter

Geh- und Radweg

größer/gleich 5 Meter

größer/gleich 4 Meter

größer/gleich 3,5 Meter

  1. Ohne angrenzenden ruhenden Verkehr
  2. Mehrzweckstreifen sind auf Rad-Langstrecken nicht anzustreben, insbesondere bei angrenzendem ruhenden Verkehr und/oder Verkehrsstärken von mehr als 15 Lkw und Bussen pro Stunde und Richtung (entspricht rund 30 Prozent des Grenzwertes von 50 Lkw/h nach RVS 03.02.13 Radverkehr).
  3. Bei angrenzendem ruhenden Verkehr 0,25 Meter Breitenzuschlag
  4. Bei angrenzendem ruhenden Verkehr 0,5 Meter, bei beidseitiger Schrägparkordnung 1 Meter Breitenzuschlag
  5. In einer Fahrradstraße ist Radfahren gegen die Einbahn ohne Markierung anzustreben, um das Nebeneinanderfahren zu ermöglichen

Gesamtstrecke

Für die Gesamtstrecke ist eine ganze Reihe von Kriterien relevant, von der Beleuchtung über die Streckenführung bis hin zum Wohlfühlfaktor.

Kriterium

Gute
Qualität

Ausreichende
Qualität

Ungenügende
Qualität

Beleuchtung

Vorhanden im bebauten Gebiet

Im unbebauten Gebiet nicht unbedingt erforderlich, aber wünschenswert; wenn keine Beleuchtung vorgesehen wird, sollten Begrenzungs- oder Leitlinien markiert werden.

Nicht vorhanden im bebauten Gebiet

Fahrbahnoberfläche

Bituminöse Decke oder Betondecke in gutem Zustand

Kleinpflaster in gutem Zustand, bituminöse Decke oder Betondecke mit kleinen Rissen oder vereinzelten Unebenheiten

Großpflaster; Kleinpflaster mit Schäden oder wassergebundener Oberbau; bituminöse Decke oder Betondecke mit wiederholten Unebenheiten

Konflikte mit ruhendem Verkehr

Kein angrenzender ruhender Verkehr

Schutzstreifen zwischen Radweg und ruhendem Verkehr gemäß RVS (oder mindestens 0,6 Meter) bzw. Regelbreite der Radverkehrsanlage neben ruhendem Verkehr; seltenes Hineinragen von Kfz in die Radverkehrsanlage; Schutzstreifen zwischen Radfahranlage und Ein- und Ausstiegsstellen oder Lieferzonen mit Querung, der mindestens 1 Meter, besser 1,5 Meter breit ist

Kein oder zu schmaler Schutzstreifen zwischen Radweg und ruhendem Verkehr bzw. Breite der Radverkehrsanlage neben ruhendem Verkehr unter Regelbreite, häufiges Hineinragen von Kfz in die Radverkehrsanlage; Schutzstreifen zwischen Radfahranlage und Ein- und Ausstiegsstellen oder Lieferzonen mit Querung, der schmäler als 1 Meter ist

Streckenführung *

Umwegfaktor: weniger als 1,2 und maximal 2 Wechsel der Straßenseite pro Kilometer

Umwegfaktor: mehr als 1,2 oder mehr als 2 Wechsel der Straßenseite pro Kilometer

Mischverkehr Rad/Fuß * [1]

Konflikte mit FußgängerInnen selten (maximal 15 FußgängerInnen pro 5 Minuten)

Konflikte mit FußgängerInnen mäßig (maximal 30 FußgängerInnen pro 5 Minuten)

Konflikte mit FußgängerInnen häufig (mehr als 30 FußgängerInnen pro 5 Minuten )

Mischverkehr Rad/Kfz

Siehe "Mischverkehr Rad/Kfz" im Reiter "Beschaffenheit der Radverkehrsanlage"

Steigung *

RVS-konform (zum Beispiel 4 Prozent bei 250 Meter Länge)

Nicht RVS-konform

Winterdienst

Prioritäre Räumung

Keine prioritäre Räumung oder aufgrund des Belags nicht möglich

Wohlfühlfaktor

Der Wohlfühlfaktor wird neben bereits definierten Kriterien vor allem durch die angrenzenden Nutzungen bestimmt: Positiv sind zum Beispiel Grünstreifen, Gewässer und Parks. Negativ ist eine angrenzende Fahrbahn (Lärm, Abgase, Parken, Straßenbahn et cetera).
Da eine Bewertung anhand einer definierten Skala nicht möglich ist, wird für dieses Kriterium für jeden Streckenabschnitt eine begründete Abwägung der verschiedenen Aspekte vorgenommen und zur Diskussion gestellt.

Beispiel gut: Straßenunabhängige Führung unter Bäumen (zum Beispiel Parkring)

Beispiel mittel: Radweg mit RVS-Regelbreite und Schutzstreifen an stark befahrener Straße (zum Beispiel Sonnwendgasse)

Beispiel schlecht: Radfahrstreifen an sehr stark befahrener Straße mit hohem Lkw-Anteil und hohen Fahrgeschwindigkeiten (zum Beispiel Himberger Straße)

  1. Bezogen auf eine Breite des Geh- und Radweges von 5 Metern gemäß RVS 03.02.13 Radverkehr Abb. 21; bei einer höheren FußgängerInnen-Verkehrsstärke ist die Breite entsprechend in 1-Meter-Schritten zu erhöhen.

* Quelle: RVS 03.02.13 Radverkehr

Konkrete Örtlichkeiten

Vorgesehen ist, ungünstige Kurven, Ampelschaltungen, Engstellen oder FußgängerInnen-Querungen auf Rad-Langstrecken zu verbessern. Die Vorgaben für die Anhaltesichtweite werden an die bundesweiten Vorgaben angepasst. Lücken zwischen Langstrecken und Hauptradwegnetz sollen geschlossen werden.

Kriterium

Ungünstig, wenn ...

Kurvenradius *

Kurven-Innenradius kleiner als 8 Meter (bei 20 km/h gemäß RVS) auf der freien Strecke und bei entsprechenden Platzverhältnissen auch an Knoten, wobei im bebauten Gebiet ein Kurven-Innenradius von zumindest 4 Meter gegeben sein soll

Nachrang bei Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln)

Nachrang oder maximale Wartezeit an Ampeln von mehr als 40 Sekunden an Straßen, die keine Hauptstraße A oder B oder Schienenstraßen sind; Druckknopfampeln (Lösungsvarianten: Druckknopf entfernen oder zumindest mit einer vorgelagerten Anmeldung mit Detektoren und durch einen schnellen Phasenwechsel Halte vermeiden; je nach Verkehrsaufkommen kann alternativ für die Rad-Langstrecke Dauergrün geschalten werden mit Anmeldung der querenden Strecke)

Engstelle *

Verminderung der Anzahl der Fahrstreifen für den Radverkehr im Vergleich zum Standardquerschnitt (1 Fahrstreifen = 1 Meter) auf einer Länge von weniger als 50 Meter; Einschränkung des Lichtraums gemäß RVS

FußgängerInnen queren

Punktuelle Kreuzung von Gehlinie und Radfahranlage (zum Beispiel Schutzweg, FußgängerInnen-Flächen auf beiden Seiten der Radverkehrsanlage mit Querungsbedürfnis der FußgängerInnen); mehr als 120 FußgängerInnen pro Stunde

Sichtverhältnisse *

Anhaltesichtweite von 15 Metern (bei 20 km/h gemäß RVS) wird nicht eingehalten.

Erreichbarkeit/Anbindung an Hauptradwegenetz

Fehlen von Anbindungen von Stadtteilzentren oder Ähnliches, Lücken zwischen Hauptradwegnetz und Rad-Langstrecke, Fehlen von Radabstellanlagen an wichtigen Zielen et cetera

* Quelle: RVS 03.02.13 Radverkehr

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