Behindertenausweis

Einrichtungen zur (amtlichen) Anerkennung einer Behinderung sowie Information über die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in Gesellschaft und Arbeitswelt

Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses

Themen
Amtswege online
Behindertenausweis

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Telefon: 01-588 31-0

Telefon: 05 99 88

Mobiltelefon: 0664 / 857 49 17 (Für Hörbehinderte: Anfragen und Terminvereinbarung per SMS)

Fax: 01-588 31-2266

E-Mail: post@sozialministeriumservice.at

Webseite:

  • Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von behinderten Menschen (Behinderteneinstellung, Förderung von Menschen mit Behinderung und deren DienstgeberInnen, Ausstellung von Behindertenpässen, Unterstützungsfonds)
  • Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung, Heeresversorgung, Hilfeleistung an Opfer von Verbrechen (z.B. Kostenübernahme für Psychotherapie), Entschädigung für Impfschäden
  • Behindertengleichstellung
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Themen
Behindertenausweis
Behindertenberatung
Betreuung rund um die Uhr
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Pflegekarenz

Parkausweis für Menschen mit Behinderung

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Ab 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO - ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.

Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines Parkausweises entfällt.
Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) beantragt werden.
Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig.

Parkausweis ist in der EU gültig

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Themen
Behindertenausweis
Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Fahrtbegünstigungen

Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Verkehr für behinderte Menschen, SeniorInnen und andere Personengruppen

Fahrtbegünstigung, ÖBB

Telefon: 05 17 17 (������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������BB Kundenservice)

Webseite:

Webseite:

Die Vorteilscard ist in den Varianten Classic, 66 (nur online und mobile), Jugend, Senior (ab 65 Jahren) und Family erhältlich.

Für behinderte Personen:
50% Ermäßigung mit Österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:

  • Behinderungsgrad von mindestens 70 %
  • oder Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."

Begleitperson und Assistenzhund kostenlos mit Vermerk "Der/die Inhaber:in des Passes bedarf einer Begleitperson"

Themen
Fahrtbegünstigungen
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Fahrtbegünstigung 2024, Wiener Linien

Für Personen ab dem 65. Lebensjahr (unabhängig vom Einkommen):
SeniorInnen-Fahrschein für 1 Fahrt: € 1,70
Jahreskarte: € 235,- (Einmalzahlung), € 246,- (Teilzahlung)

Für Personen mit geringem Einkommen: siehe Mobilpass

Jahreskarte für blinde Menschen: Antragstellung persönlich im Kundencenter Erdberg

Themen
Fahrtbegünstigungen
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - Fonds Soziales Wien (FSW)

Webseite:

Der FSW übernimmt für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen die Kosten für eine Jahreskarte der Wiener Linien, alternativ ist ein Zuschuss zum KlimaTicket möglich.

  • Jahreskarte der Wiener Linien: Antrag direkt bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3-Station Erdberg)
  • Zuschuss zu KlimaTicket Ö oder VOR KlimaTicket Metropolregion: Antragstellung beim Fonds Soziales Wien
Themen
Fahrtbegünstigungen
Sehbehinderung

Freifahrt für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, im Verkehrsverbund Ostregion (VOR)

Voraussetzung ist der Vermerk "Der Inhaber oder die Inhaberin des Passes bedarf einer Begleitperson" im Behindertenpass.
Siehe Tarifbestimmungen unter folgendem Punkt:
1.6.11 Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung und Schwerkriegsbeschädigte ............... Seite 11
Themen
Fahrtbegünstigungen

Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8 (TownTown)
  • Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
    Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben.
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
  • Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
  • Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
  • Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
  • Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)

Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher:innen der Mindestsicherung und Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Der Mobilpass wird, nach einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:

  • Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage
  • Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Monate in der Pensionsversicherung erworben haben
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren) und eine Witwen- oder Witwerpension beziehen
  • Personen, die eine Waisenpension beziehen und eine Behinderung haben, zum Beispiel Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) und von Unterhaltszahlungen leben, die nicht höher sind als der Mindeststandard für einen Alleinstehenden: Aktuelle Mindeststandards für die Mindestsicherung
  • Personen, die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen wohnen, wenn sie nur den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld haben
Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Geschäftszeiten

Telefonisch: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
Themen
Fahrtbegünstigungen
Hundeabgabe
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Online-Service: Fahrtkostenersatz für öffentliche Verkehrsmittel für gehörlose Menschen (50%)

Webseite:

Themen
Fahrtbegünstigungen
Gehörlosigkeit

Online-Service: Lehrlingsfreifahrt und Fahrtbeihilfe

Themen
Fahrtbegünstigungen
Lehrlingsbeihilfe

Online-Service: Schüler:innenfreifahrt / Jugendtickets

Information und Antragsformulare für Schülerfreifahrt und Schulfahrtbeihilfe

Themen
Amtswege online
Fahrtbegünstigungen
Schülerfreifahrt/Schülerinnenfreifahrt

Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung

Information über Beförderungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, die reguläre öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können

Antrag auf Förderung von Leistungen - Fonds Soziales Wien (FSW)

Webseite:

Themen
Amtswege online
Behindertenberatung
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Pflegeheimaufnahme
Rehabilitation für alte Menschen in Heimen
Wohnhäuser für alte Menschen
Wohn- und Pflegehäuser öffentlich
Wohn- und Pflegehäuser privat mit Förderung

Fahrtendienst für Menschen mit Behinderung in Behinderteneinrichtungen - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9
Antragstellung für den Fahrtendienst in die Tagesstruktur im Rahmen des Mobilitätskonzepts
Antragstellung für die Sondergenehmigung Fahrtendienst in Privat- und Bundesschulen sowie Integrationskindergärten, Hort, Ferienhort, Ferienbetreuung, schulautonome Tage, berufspraktische Tage, Wochenendfahrten u.a.
An- und Abmeldungen für die Sondergenehmigung Fahrtendienst

Geschäftszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8-15 Uhr, Donnerstag 8-17.30 Uhr
Themen
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung

Fahrtendienst für Schüler*innen mit Behinderung an öffentlichen Wiener Pflichtschulen, Stadt Wien - Schulen

1060 Wien, Mollardgasse 87
Beantragung des Fahrtendienstes erfolgt über die Schulleitung

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 8-15 Uhr
Themen
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung

Fahrtendienstzentrale für Vertragsfahrtendienste der Krankenkassen

Koordination von mehreren Fahrtendiensten in und um Wien, im Auftrag der Krankenkassen

Geschäftszeiten

Montag-Sonntag 0-24 Uhr
Themen
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung

Freizeitfahrtendienst für Menschen mit dauerhafter schwerer Gehbehinderung - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9

Antragsbearbeitung erfolgt im Kund:innenservice Beratungszentrum Behindertenhilfe

Informationen zur Leistungsnutzung:
- pro Fahrgast und pro Monat können maximal die auf der Berechtigungskarte ausgewiesenen Fahrten in Anspruch genommen werden
- Fahrten sind 1-2 Tage im Voraus bei den Fahrtendienstunternehmen zu bestellen
- keine Fahrten zum Arzt, zu Therapien oder Behandlungen

Informationen zur Verrechnung
- In Anlehnung an die Tarife der Wiener Linien für Einzelfahrscheine beträgt die Eigenleistung pro Fahrt
  2,40 EUR, für BesitzerInnen von Mobilpass": 1,20 EUR

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 8-15 Uhr
Themen
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung

Shuttledienst zwischen Lainzer Tor und Hermesvilla, für gehbehinderte Personen

Anmeldung  telefonisch oder per E-Mail erforderlich

Geschäftszeiten

Termine siehe Webseite
Anmeldung Montag-Freitag 9-14 Uhr
Themen
Fahrtendienste für Menschen mit Behinderung
Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung

Mobilität für Menschen mit Behinderung

Information über die Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung am (öffentlichen) Verkehr

CLUB MOBIL Mobilität für Menschen mit Handicap

2524 Teesdorf, Triester Bundesstraße 120

Mobiltelefon: 0664/213 30 42

E-Mail: info@clubmobil.at

Webseite:

Pkw-Fahreignungsüberprüfung im Vorfeld der Behörde für Senioren, Menschen mit neurologischen Krankheiten und jede Art von körperlichen Defiziten
Fahrsicherheitskurse für Menschen mit Handicap in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 10-17 Uhr
Themen
Körperbehinderung
Mobilität für Menschen mit Behinderung

ÖBB-Kundenservice

Bei folgenden Anfragen hilft das ÖBB-Kundenservice weiter:

Barrierefreies Reisen: Voranmeldung mindestens 12 Stunden vor Reiseantritt (bei Auslandsreisen mindestens 48 Stunden)
Beratung über Ticketverkauf, Reservierungen, Organisation von persönlichen Ein- und Aussteighilfen, über Ausstattung der Bahnhöfe und Züge

Geschäftszeiten

Telefonische Auskünfte 6 - 21 Uhr
Themen
Mobilität für Menschen mit Behinderung

Online-Service: Auto und Behinderung

Neukauf und Adaptierung
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfreibetrag
Autobahnvignette, Maut
Befreiung von Parkgebühren

Themen
Mobilität für Menschen mit Behinderung
Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Online-Service: Barrierefreiheit

Informationsmaterial
Meldung von baulichen Barrieren sowie von Barrieren auf www.wien.at

Themen
Barrierefreies Wohnen
Behindertenberatung
Mobilität für Menschen mit Behinderung

Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Information über besondere Parkrechte für Menschen mit Behinderung auf öffentlichen Straßen

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Telefon: 01-588 31-0

Telefon: 05 99 88

Mobiltelefon: 0664 / 857 49 17 (Für Hörbehinderte: Anfragen und Terminvereinbarung per SMS)

Fax: 01-588 31-2266

E-Mail: post@sozialministeriumservice.at

Webseite:

  • Auskunft und Beratung im Bereich der Integration von behinderten Menschen (Behinderteneinstellung, Förderung von Menschen mit Behinderung und deren DienstgeberInnen, Ausstellung von Behindertenpässen, Unterstützungsfonds)
  • Sozialentschädigung (Kriegsopferversorgung, Kriegsgefangenenentschädigung, Heeresversorgung, Hilfeleistung an Opfer von Verbrechen (z.B. Kostenübernahme für Psychotherapie), Entschädigung für Impfschäden
  • Behindertengleichstellung
  • Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Themen
Behindertenausweis
Behindertenberatung
Betreuung rund um die Uhr
Parkplätze für Menschen mit Behinderung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Pflegekarenz

MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Errichtung einer Behindertenzone

1120 Wien, Niederhofstraße 21, Eingang Kundencenter: 1120, Ignazgasse 4, 1. Stock

Telefon: 01-9 555 9 (Infoline Straße und Verkehr)

Fax: 01-4000-99-92637

E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Webseite:

Zuständig für Errichtung einer Behindertenzone = Halteverbotszone, die für das Abstellen von Fahrzeugen dauernd stark gehbehinderter Personen errichtet wird.

Themen
Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Online-Service: Auto und Behinderung

Neukauf und Adaptierung
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. Kraftfahrzeugsteuer
Steuerfreibetrag
Autobahnvignette, Maut
Befreiung von Parkgebühren

Themen
Mobilität für Menschen mit Behinderung
Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Online-Service: Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Webseite:

Liste aller Behindertenzonen
Rechtliche Informationen
Antragsformular

Themen
Amtswege online
Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Parkausweis für Menschen mit Behinderung

1010 Wien, Babenbergerstraße 5

Ab 1. Jänner 2014 ist das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) für die Ausstellung des Parkausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung (StVO - ehemaliger "Gehbehindertenausweis") zuständig. Der Ausweis wird künftig als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt.

Das Kriterium der dauernd starken Gehbehinderung für die Beantragung eines Parkausweises entfällt.
Stattdessen wird künftig die "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" Kriterium für die Ausstellung des Parkausweises sein. Diese muss als Zusatzeintragung im Behindertenpass aufscheinen, damit ein Parkausweis gemäß § 29b StVO beantragt werden kann. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird daher erweitert.
Parkausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, das sind Papierausweise ohne Foto, verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beim Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) beantragt werden.
Parkausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, bleiben weiterhin gültig.

Parkausweis ist in der EU gültig

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 8-15.30 Uhr, Freitag 8-14.30 Uhr
Themen
Behindertenausweis
Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Persönliche Assistenz

Individuelle Unterstützung für behinderte Menschen zur Führung eines unabhängigen und selbstbestimmten Lebens

Assistenz24 gemeinnützige GmbH - einfach besser Leben

1090 Wien, Boltzmanngasse 24-26, Erdgeschoss

Telefon: 0720-303-962

Mobiltelefon: 0664/579 63 69

E-Mail: office@assistenz24.at

Webseite:

Persönliche Assistenz
Familienassistenz
Lebensassistenz
Erwachsenenvertretungs-Assistenz
Veranstaltungsassistenz
Mobilitätsassistenz
Institutionsassistenz

Geschäftszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Sonntag 7-19 Uhr
Büro: Montag-Freitag 9-16 Uhr
Themen
Persönliche Assistenz

BIZEPS - Behindertenberatungszentrum, Verein, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

1020 Wien, Schönngasse 15-17/4

Peer-Beratungsstelle
Beratung für behinderte Menschen durch Betroffene

Beratung in vielen Fremdsprachen mittels Videodolmetsch

Geschäftszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Donnerstag 10-15 Uhr, Freitag 10-13 Uhr,
persönliche Beratung nach Vereinbarung
Themen
Behindertenberatung
Behindertenorganisationen
Körperbehinderung
Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

PAV Persönliche Assistenz, Gemeinnützige GmbH

1210 Wien, Brünner Straße 213

Mobiltelefon: 0699 / 18 13 02 44 (Büro)

Mobiltelefon: 0699 / 160 50 274 (Kund:innenbetreuung)

E-Mail: office@pav-persoenliche-assistenz.com

Webseite:

Beratung und Hilfestellung bei der Einreichung der PGE (Pflegegeldergänzungsleistung) Persönliche Assistenz.
Beratung und Infos bzgl. Arbeitgebermodell, Dienstleister und Mischmodellen.
Durchführung von Vorstellungsgesprächen und Vorselektion der Persönlichen Assistent:innen.
Bei Bedarf, Unterstützung bei der Planung, bei Kalkulationen, und vor allem bei Problemlösungen.

Geschäftszeiten

Büro: nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag-Donnerstag 8-16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Notfallnummer: 0-24 Uhr (siehe Homepage)
Themen
Persönliche Assistenz

Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz, Beratungszentrum Behindertenhilfe - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9

Telefon: 01-24 5 24

E-Mail: post-bzbh@fsw.at

Webseite:

für Menschen mit vorrangig schwerer Körperbehinderung, mindestens Pflegegeldstufe 3, ab Volljährigkeit bis Erreichen des 65. Lebensjahres. Alle weiteren wichtigen Voraussetzungen siehe https://www.fsw.at/downloads/foerderwesen_anerkennung/foerderrichtlinien/spezifische/Spez_FRL_PGE-fuer-PA.1646901954.pdf
Der FSW ist Fördergeber, hier erfolgt die Antragsstellung, Erhebung des Bedarfs, die Auszahlung der Fördersumme und die Abrechnung sowie die Beratung zur Leistung und möglicher Alternativen.#

Peer-Beratungsstellen für Pflegegeldergänzungsleistung:

PA-Dienstleister für Pflegeldergänzungsleistung:

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 8-15 Uhr, Donnerstag -17.30 Uhr
Themen
Persönliche Assistenz

WAG Assistenzgenossenschaft gemeinnützige e. Gen.

1030 Wien, Modecenterstraße 14
1030 Wien, Döblerhofstraße 9 [Eingang und Behindertenparkplätze]

Beratung nach der Methode des Peer Counseling zum Thema Persönliche Assistenz für behinderte Menschen
Begleitung u.a. bei folgenden Schritten: Assistenzbedarfsermittlung, Finanzierung, Unterstützung beim Führen von Bewerbungsgesprächen, Auswählen und Anleiten der Persönlichen Assistent:innen, Erstellen der Assistenzpläne, Konfliktmanagement, Fortbildung für Kund:innen und Persönliche Assistent:innen. 
Assistenzservicestelle des Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt): Abklärung über die Voraussetzungen der Leistung Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz mit Assistenzbedarfsermittlung. Freie Wahl der Organisationsform von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz: Arbeitgebermodell oder Organisation über die WAG.
Die Persönliche Assistenz wie auch die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz erfolgt nach ausführlichen Beratungsgesprächen.
Organisation von Persönlicher Assistenz für die Schule (ab der 5. Klasse) im Auftrag des BMBWF

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-14 Uhr
Persönliche Beratungstermine nur nach telefonischer Vereinbarung
Themen
Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Zeitlupe - Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung, Ninlil-Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung

1110 Wien, Hauffgasse 3-5, 4. Stock
Beratung zu Themen wie Persönliche Assistenz, Frau Sein mit Behinderung, Beziehungen und Partnerschaft/Sexualität, Leben in betreuten Strukturen

Geschäftszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch 10-13 Uhr, Dienstag, Donnerstag 13-16 Uhr
Sprachen
Deutsch
Englisch (English)
Französisch (Français)
Themen
Behindertenberatung
Down-Syndrom
Frauenberatung
Gehörlosigkeit
Körperbehinderung
Mehrfachbehinderung
Persönliche Assistenz
Schwerhörigkeit

Pflegegeld

Information über finanzielle Unterstützungen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf oder mit schweren Behinderungen sowie Einrichtungen zur Gewährung dieser Beihilfen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Bürger:innenservice

1010 Wien, Stubenring 1

Telefon: 01-711 00-0

Telefon: 01-711 00-86 25 25 (Broschürenservice)

Telefon: 0800 201 611 (Bürger:innenservice)

Fax: 01-715 82 58

E-Mail: buergerservice@sozialministerium.at

E-Mail: post@sozialministerium.at

Webseite:

Webseite:

Beratung

  • in allgemeinen sozialen Fragen
  • zu den Aufgabenbereichen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
  • zu Pflege und Betreuung: Pflegegeld, soziale Dienste, behinderungsbedingte Umbauten, Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit, Sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Absicherung für pflegende Angehörige, 24-Stunden-Betreuung, finanzielle Hilfen und Förderungen (für ganz Österreich)

Geschäftszeiten

Montag-Freitag 8-16 Uhr
Themen
Betreuende Angehörige
Betreuung rund um die Uhr
Familienhospizkarenz
Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
Ministerien
Pflegegeld
Pflegekarenz
Pflegetelefon
Sozialministerium
Sozialtelefon
Telefonhelplines

Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Themen
Pflegegeld
Sozialrecht

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien (AK), Zentrale

1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 [Beratungszentrum ]

Telefon: 01-501 65 0 (Allgemein)

E-Mail: mailbox@akwien.at

Webseite:

Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz: DW 1201
Sicherheit, Gesundheit und Arbeit: DW 1208 
Insolvenzen  DW:1342
Konsumentenschutz  DW: 1209
Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung DW 1204
Pflegegeldeinstufung  DW 1204
Steuerrecht  DW: 1207
Wohnrecht: DW 1345

Persönliche Arbeitsrechtsberatung für Studierende und Universitätsbeschäftigte DW 1341

Geschäftszeiten

8-15:45
Sprachen
Bosnisch (Bosanski)
Deutsch
Englisch (English)
Kroatisch (Hrvatski)
Kurdisch (کوردی)
Serbisch (Srpski)
Türkisch (Turkçe)
Themen
Arbeitsrecht
Elternkarenz
Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz
Lehrlingsbeihilfe
Mieterberatung/Mieterinnenberatung
Mobbing
Pensionen
Pflegegeld
Schulden
Steuerbegünstigungen
Telefonhelplines
Weiterbildung

Pflegegeld, Allgemeines

Voraussetzungen:

  • Pflege- und Betreuungsbedarf für mindestens 6 Monate
  • mehr als 65 Stunden Pflege- und Betreuungsbedarf pro Monat
  • Hauptwohnsitz in Österreich

Zuständigkeiten:

  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA):
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
    • für berufstätige Menschen unabhängig vom Sozialversicherungsträger
    • für Personen ohne eigenes Einkommen
    • für Bezieher:innen von Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Unterhalt
    • für Bezieher:innen einer Vollrente der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA)
    • für Personen, die ausschließlich eine Kriegsopferversorgungsrente, Heeresversorgungsrente, Verbrechensopferrente oder eine Rente nach dem Impfschadensgesetz erhalten
    • für Pensionsbezieher:innen der Versicherungsanstalt des Österreichischen Notariats
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB):
    • für pragmatisierte Bundes-, Landes- oder Gemeindebedienstete
    • für Pensionsbezieher:innen der Österreichischen Post AG-Pensionsverrechnung, Österreichischen Postbus AG und der Telekom Austria Personalmanagement GmbH
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
    • für Pensionsbezieher:innen dieser Versicherungsanstalt
    • für Pensionsbezieher:innen der Ärztekammer und Rechtsanwaltskammer

bei Ablehnung oder Fehleinstufung:

  • Klage binnen 3 Monaten beim Arbeits- und Sozialgericht
  • Vertretung durch befähigte Personen der Arbeiterkammer u.a. möglich
Themen
Amtswege online
Pflegegeld

Pflegegeld, Richtsätze 2024

12x jährlich

Stufe Pflege-/Betreuungsbedarf  
1 mehr als 65 Stunden pro Monat € 192,-
2 mehr als 95 Stunden pro Monat € 354 ,-
3

mehr als 120 Stunden pro Monat

€ 551,60
4 mehr als 160 Stunden pro Monat, € 827,10
5 mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn
  • ein außergewöhnlicher Pflegebedarf erforderlich ist
€ 1.123,50
6

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
€ 1.568,90
7

mehr als 180 Stunden pro Monat, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
€ 2.061,90

Diagnosebezogene Mindesteinstufung für bestimmte Gruppen von behinderten Menschen, z.B. hochgradig Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer wegenQuerschnittlähmung (Stufe 3), Blinde (Stufe 4), Taubblinde (Stufe 5)

Taschengeld bei Pflegeheimaufenthalt € 55,20

Themen
Pflegegeld
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege / Angehörigengespräch

1050 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
Die Qualitätssicherung führt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Hausbesuche bei pflegegeldbeziehenden Personen in ganz Österreich als Kompetenzzentrum aller Pflegegeldentscheidungsträger, dh für alle Berufsgruppen, durch.
Wer Pflegegeld bezieht und zuhause gepflegt und betreut wird, bekommt einen Hausbesuch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Diese verschaffen sich einen Überblick über die bestehende Versorgungs- und Pflegesituation, aber bieten in erster Linie umfassende Informationen und Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
  • praktische Pflegetipps für betreuende Angehörige
  • Hilfestellung und Beratung beim Umgang mit dementen Menschen
  • Beratung bei der Organisation von Hilfsmitteln
  • Informationen über Angebote zur Unterstützung
  • Informationen über Kurzzeitpflege und Ersatzpflege und deren finanzielle Zuschüsse
Die Hausbesuche sind kostenlos. Diese werden auch auf Wunsch der Pflegegeldbezieher und/oder pflegenden Angehörigen durchgeführt.
Angehörigengespräche:
Pflegende Angehörige mit psychischen Belastungen können bis zu zehn Entlastungsgespräche kostenlos in Anspruch nehmen.
Ziele:
  • die psychischen Belastungen reduzieren,
  • die eigene Gesundheit erhalten bzw. verbessern,
  • die persönlichen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und
  • den Zugang zu regional verfügbaren Unterstützungsangeboten erleichtern.

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 7.30-16 Uhr, Freitag 7.30-14.30 Uhr
Themen
Betreuende Angehörige
Betreuung rund um die Uhr
Pflegeberatung
Pflegegeld

Rezeptgebühr

Information über die Gebühr für ärztliche Verschreibungen von Medikamenten oder anderen medizinischen Leistungen, deren Kosten die Krankenversicherung trägt, und über die Gebührenbefreiung
Befreiung von Rezeptgebühr, E-Card-Gebühr, Spitalskostenbeitrag und
Selbstbehalt bei Heilbehelfen
<br />Antragstellung bei Krankenkasse (Bezirksstelle)

Formulare und Informationsblätter - Österreichische Gesundheitskasse ÖGK

Themen
Amtswege online
Ergotherapie
Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung
Informationsmaterial
Krankenversicherung
Logopädie
OptikerInnen
Physiotherapie
Psychotherapie
Rezeptgebühr

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024

Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)

Webseite:

Rezeptgebühr:€ 7,10

Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68


Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.


Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne 13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.

Themen
Rezeptgebühr
Richtsätze der sozialen Wohlfahrt
Soziale Ermäßigungen

Schlüssel für Menschen mit Behinderung

Einrichtungen zur Ausgabe von speziellen Schlüsseln, die WCs, Lifte usw. für Menschen mit Behinderung sperren

Online-Service: Öffentliche WC-Anlagen

Webseite:

Behindertengerechte WCs haben den Vermerk "mit Euroschließsystem" (siehe Euro-Schlüssel)

Themen
Behindertenberatung
Schlüssel für Menschen mit Behinderung

Österreichischer Behindertenrat

1100 Wien, Favoritenstraße 111, Top 11
Der Österreichische Behindertenrat vertritt als Dachorganisation über 80 Mitgliedsorganisationen in Österreich. Er setzt sich national und international für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Euro-Key (mit entsprechenden Eintragungen im Behindertenpass des Sozialministeriumservice einmalig kostenlos, mit ärztlichem Befund kostenpflichtig)

Geschäftszeiten

Montag-Donnerstag 9-16 Uhr, Freitag 9-13 Uhr
Themen
Barrierefreies Wohnen
Behindertenorganisationen
Schlüssel für Menschen mit Behinderung
Wohnen für Menschen mit Behinderung
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