Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2021
Téléphone: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Site web: www.oesterreich.gv.at/...
Description
Rezeptgebühr:€ 6,50
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
AsylwerberInnen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.000,48
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.150,55
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.578,36
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.815,11
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 154,37
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.

Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at