Sie sind in:
  1. wien.at
  2. Sozialinfo Wien
Schriftgröße:

Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024

Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)

Webseite:

Rezeptgebühr:€ 7,10

Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68


Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.


Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne 13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.

Verantwortlich für diese Seite:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at