Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2024
Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)
Webseite: www.oesterreich.gv.at/...
Rezeptgebühr:€ 7,10
Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von
Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und
Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.217,96
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.400,65
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften:
€ 1.921,46
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften
mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.209,68
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 187,93
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit
eigenem Einkommen, so ist dies zu berücksichtigen.
Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen
Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne
13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund
wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes
über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten
Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke
gekennzeichnet.
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at