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Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung, Richtsätze 2023

Telefon: 05 01 24 33 60 (Serviceline zur Rezeptgebührenobergrenze)

Web sayfası:

Rezeptgebühr:€ 6,85

Befreiung ohne Antrag: BezieherInnen von Ausgleichszulage oder Mindestsicherung sowie Zivildiener und Asylwerber:innen
Befreiung mit Antrag: Nettoeinkommen bis:
Alleinstehende: € 1.110,26
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 1.276,80
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften: € 1.751,56
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: € 2.014,29,


Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: € 171,31
Dem Einkommen der/des Versicherten ist jenes der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin/des Lebenspartners hinzuzurechnen. Einkommen von sonstigen im Haushalt lebenden Personen werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.


Rezeptgebührendeckelung
Rezeptgebührenbefreiung nach Erreichen der persönlichen Obergrenze (2 Prozent des Nettoeinkommens, ohne Pflegegeld und ohne 13. und 14. Bezug)): Das Vorliegen einer Befreiung aus diesem Grund wird ausschließlich in der Ordination des niedergelassenen Arztes über das e-card System angezeigt und dann mittels eines zweiten Stempels auf dem Rezept für die einlösende Apotheke gekennzeichnet.

Bu sayfadan sorumlu:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at