Smart City Wien und die UN-Agenda 2030

Bis 2030 sollen nach den Plänen der Vereinten Nationen weltweit 17 universell gültige Ziele für eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung umgesetzt werden.

Logo Sustainable Development Goals

Am 25. September 2015 beschloss die UNO-Generalversammlung die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" und definierte darin 17 universell gültige Ziele (englisch: Sustainable Development Goals, kurz SDGs), zu deren Umsetzung sich alle 193 Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2030 verpflichten.


Implementierung in Wien

Im Mittelpunkt der globalen Agenda 2030 steht der Mensch. Umso wichtiger ist daher die regionale und lokale Dimension der SDGs. Vor diesem Hintergrund unterzeichnete der damalige Bürgermeister Michael Häupl im April 2016 feierlich die 17 UN-Ziele anlässlich des Besuchs des damals amtierenden UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon im Rathaus.

Bürgermeister Ludwig bekräftigte dieses Bekenntnis seither auf verschiedenen Ebenen. So wurde die lokale Umsetzung der SDGs auch im Regierungsübereinkommen vereinbart.

Viele der Zielsetzungen aus der Agenda 2030 waren bereits in der Vergangenheit durch Strategien und Arbeitsfelder der Stadt Wien abgedeckt.

Im Zuge einer umfangreichen Aktualisierung der Smart City Wien Rahmenstrategie in den Jahren 2018 und 2019 wurden die SDGs strategisch in allen Zielbereichen verankert. In den Jahren 2021 und 2022 wurde die Rahmenstrategie erneut überarbeitet, um das Ziel der Klimaneutralität Wiens bis zum Jahr 2040 zu integrieren. Die Smart Klima City Wien trägt den Sustainable Development Goals in allen kommunalen Bereichen Rechnung.

Der Wiener Klimafahrplan beschreibt den Weg zur Erreichung der Wiener Klimaziele bis 2040 im Sinne einer klimagerechten Stadt.

Die Wiener Nachhaltigkeitskoordinationsstelle, zugleich auch Ansprechpartnerin für die SDGs, ist in der Umweltschutzabteilung (MA 22) angesiedelt.

Auch die Entwicklungszusammenarbeit der Stadt Wien richtet sich an den SDGs aus. So sind die Agenda 2030 und ihre Unterziele rahmengebend für die jährliche Einladung zur Einreichung von Projektförderanträgen an entwicklungspolitische Organisationen sowie die Bewertung der Projektanträge.

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