Gewerbetechnik - Sicherheitstechnische Beurteilung von Betriebsanlagen

An einem Rauchfang einer Betriebsanlage wird ein sogenannter Farbrauchtest vorgenommen.
Das Aufgabengebiet der Gewerbetechnik umfasst in erster Linie sicherheitstechnische Belange von Betriebsanlagen. Das betrifft zum Beispiel mögliche Gefährdungen von Kundinnen und Kunden, Lärm-, Licht- oder Geruchsbelästigungen von Nachbarinnen und Nachbarn sowie die Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf die Umwelt.
Wer eine Betriebsanlage bei einem der zuständigen Magistratischen Bezirksämter genehmigen lassen möchte, kann vorher ein Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gewerbetechnik der Abteilung Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) führen. Dort wird geklärt, ob die Einreichunterlagen aus gewerbetechnischer Sicht gesetzes- und normenkonform ausgeführt wurden.
- Betriebsanlagen - Beurteilung der Einreichunterlagen
- Genehmigte Betriebsanlagen - Eigenüberprüfung nach §82b
Prüfungen, Beurteilungen, Bewilligungen
- Beurteilung der Sicherheitstechnik bei maschinentechnischen Anlagen
- Chemisch-technische Angelegenheiten – Überprüfung auf Gesundheitsgefährdung
- Beurteilung der Sicherheitstechnik bei Tankstellen und Tanklagern
- Beurteilung technischer Bäderangelegenheiten
- Beurteilung von Sicherheitsberichten
- Bewilligungen von Sprengmitteln und Lagerung von Pyrotechnikartikeln
Weiterführende Informationen
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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