Genehmigung einer Betriebsanlage - Antrag

Bestimmte Betriebsanlagen müssen Sie vor der Errichtung oder, wenn Sie diese verändern, vom Magistratischen Bezirksamt genehmigen lassen.

Für den Antrag brauchen Sie eine ausführliche Projektbeschreibung. Je nach Art der Betriebsanlage müssen Sie dafür unterschiedliche Unterlagen einreichen:
Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Informationen

Als Betriebsanlagen gelten alle Gebäude, Räume, Flächen und betrieblichen Einrichtungen, in denen nicht nur vorübergehend ein Gewerbe ausgeübt wird. Beispiele für Betriebsanlagen:

  • Produktionsstätten
  • Werkstätten
  • Lager
  • Verkaufsstätten
  • Gastgewerbebetriebe

Bestimmte Betriebsanlagen müssen Sie vor der Errichtung oder, wenn Sie diese verändern, vom Magistratischen Bezirksamt genehmigen lassen.

Die Errichtung und Änderung einer Betriebsanlage müssen Sie in folgenden Fällen genehmigen lassen:

  • Von der Betriebsanlage können Gefahren für den*die Betriebsinhaber*in, Kund*innen, Nachbar*innen sowie für deren Eigentum ausgehen, zum Beispiel wegen Brandgefahr.
  • Die Betriebsanlage kann eine Belästigung für die Nachbarschaft sein.
  • Die Betriebsanlage kann sich negativ auf Gewässer auswirken.
  • Die Betriebsanlage kann den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen.
  • Die Betriebsanlage kann eine Religionsausübung, einen Schulunterricht oder eine Kur- oder Krankenanstalt stören, zum Beispiel durch Lärm.

Beispiele für genehmigungspflichtige Betriebsanlagen und mögliche Gefahren oder Auswirkungen:

  • KFZ-Werkstätte: Betriebslärm, Fahrzeugbewegungen, Abgas-Absauganlagen
  • Gastgewerbe: Gästelärm, Betrieb von Musikanlagen, Gerüche wie Küchen- oder Gastraum-Abluft, Geräusche oder Gerüche von Lüftungsanlagen
  • Handel, zum Beispiel Geschäfte oder Selbstbedienungsläden: Lüftungs- oder Klimaanlagen (Abluft, Lärm), nächtliche Lieferung und Ladetätigkeit, Fahrzeugbewegungen auf Parkplätzen und im Umfeld, Gefahren für Kundschaft und Personal im Zusammenhang mit Fluchtmöglichkeiten (Ausgänge, Notausgänge, Fluchtwege)
  • Druckerei: Maschinenlärm, Erschütterungen, Gerüche, zum Beispiels von Farben, Gefahren im Zusammenhang mit Lösemittel-Lagerungen
  • Fleischerei: Geruchsentwicklungen (zum Beispiel von Selchanlagen oder bei der Wursterzeugung), Betriebslärm (zum Beispiel bei der Fleischzerlegung, von der Fleisch-Transportbahn, vom Knochensägen und ähnlichen Tätigkeiten)

Auch wenn Sie alle erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen oder getroffen haben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Die Genehmigung muss vor Errichtung oder Änderung der Betriebsanlage vorliegen.

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Ihr Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name (Firmenwortlaut), Adresse und Telefonnummer des*der Antragsteller*in
  • Standort des Betriebes
  • Art der beabsichtigten gewerblichen Tätigkeit
  • Kurzbeschreibung der Betriebsanlage mit Angabe
    • der gesamten Fläche (Räume und Freiflächen) der Betriebsanlage sowie
    • der gesamten elektrischen Anschlussleistung aller Maschinen und Geräte
  • Verweis auf Beilagen

Ihr Antrag muss eine Projektbeschreibung in 4-facher Ausfertigung mit folgenden Informationen enthalten:

  • Betriebsbeschreibung samt Verzeichnis der Maschinen und Geräte sowie sonstiger Betriebseinrichtungen
  • Pläne und Skizzen:
    • Lageplan: Es müssen sowohl die Betriebsanlage als auch alle unmittelbar benachbarten Häuser eingezeichnet sein.
    • Grundrissplan im Maßstab 1:100 und Geschoßpläne der Betriebsanlage mit Einzeichnung aller Betriebsräume und folgenden Angaben:
      • Raumwidmungen
      • Fenster- und Tür-Öffnungsmaße
      • Ausmaß der wirksamen Belichtungsfläche und der in Augenhöhe befindlichen wirksamen Sichtverbindungsfläche pro Arbeitsraum
      • Weg-, Gang- und Stiegenhausbreiten
      • Maschinelle Einrichtungen
    • Technische Beschreibung des Lüftungsprojekts und Lüftungsplan mit folgenden Angaben:
      • Luftleistung
      • Schalldruckpegel in 1 Meter Entfernung
      • Entfernung vom nächstgelegenen Fenster von Anrainerinnen oder Anrainern
      • Bei vertikalen Schacht- oder Abluftführungen: Schnittplan
    • Technische Beschreibung des Split-Klimagerätes mit folgenden Angaben:
      • Kältemittel
      • Kältemittelmenge
      • Schalldruckpegel in 1 Meter Entfernung von der Außeneinheit
  • Bei Gastgewerbebetrieben müssen Sie zusätzlich angeben:
    • Betriebsart
    • Ob es einen Gastgarten gibt und ob er ausschließlich für die Verabreichung von Speisen und für den Ausschank bestimmt ist
    • Gesamtzahl aller Verabreichungsplätze des Betriebes - sowohl in den Gasträumen als auch im Gastgarten
    • Der Gastgarten und die darin vorgesehenen Verabreichungsplätze müssen im Plan eingezeichnet sein.
    • Angabe, ob im Betrieb Musik dargeboten werden soll. Wenn ja:
      • Beschreibung der Art der Musik (mechanisch oder live)
      • Angaben über die geplante höchste Lautstärke der Musik
      • Genaue Beschreibung der gesamten Musikanlage mit Bezeichnung der jeweiligen Erzeugerfirma, Art, Zahl und Leistung in Watt der diversen Geräte und gleichzeitige Angabe ihrer Aufstellungs- beziehungsweise Montageplätze
  • Abfallwirtschaftskonzept

Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen nötig sein, um das Projekt beurteilen zu können.

Kosten und Zahlung

Bundesgebühren: keine

Für Amtshandlungen außerhalb des Amtes, zum Beispiel Begutachtungen vor Ort, können Kommissionsgebühren anfallen.

Diese Kommissionsgebühren müssen Sie pro angefangener halber Stunde und pro Vertreter*in der Behörde, der*die an der Amtshandlung teilnimmt, bezahlen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Tag und der Uhrzeit der Amtshandlung:

  • Montag bis Freitag, von 7.30 bis 15.30 Uhr: 7,63 Euro
  • Montag bis Freitag, von 6 bis 7.30 Uhr und von 15.30 bis 22 Uhr sowie Samstag, von 6 bis 22 Uhr: 11,62 Euro
  • Montag bis Samstag von 22 bis 6 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonntagen und an Feiertagen: 17,07 Euro
  • Für Sachverständige der Landespolizeidirektion Wien unabhängig von Tag und Uhrzeit: 5,81 Euro

Bei einer Verhandlung können jedoch Kommissionsgebühren anfallen.

Formular

Sie können das Formular ausdrucken und händisch ausfüllen: Antrag um Genehmigung bzw. Änderung der Betriebsanlage: 46 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Beratung zu Betriebsanlagengenehmigungen erhalten Sie bei den Projektsprechtagen für Klein- und Mittelbetriebe der Magistratischen Bezirksämter, bei der Wirtschaftskammer Wien sowie beim Arbeitsinspektorat.

Rechtliche Grundlage: Gewerbeordnung 1994

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular