Elektrotechnik - Sicherheitstechnische Beurteilungen
Die Elektrobehörde ist aufgrund des Elektrotechnikgesetzes für die sicherheitstechnische Beurteilung von elektrischen Anlagen zuständig. Typische Mängel, die Bewohnerinnen und Bewohner gefährden können, sind zum Beispiel Leitungen, die falsch abgesichert wurden, Anlagen ohne Fehlerschutz (zum Beispiel "FI-Schalter") oder blanke spannungsführende Teile.
Die Sachverständigen der Elektrobehörde beurteilen im Rahmen von Genehmigungsverfahren sicherheitstechnische Aspekte elektrischer Anlagen bei zum Beispiel Energieerzeugungsanlagen wie Kraftwerken, Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bei Gewerbebetrieben, Veranstaltungsstätten und der Stromversorgung von Krankenanstalten. Weiters beurteilen sie elektromagnetische Felder aus elektrotechnischer Sicht.
- Amtssachverständige - in Verfahren nach der Gewerbeordnung und dem Veranstaltungsstättengesetz
- Genehmigungsverfahren von Energieerzeugungsanlagen
- Beurteilung der Stromversorgung von Krankenanstalten
Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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