Elektrotechnik - Sicherheitstechnische Beurteilungen

Kontakt zur Elektrobehörde

Verkabelung im Sicherungskasten

Die Elektrobehörde ist aufgrund des Elektrotechnikgesetzes für die sicherheitstechnische Beurteilung von elektrischen Anlagen zuständig. Typische Mängel, die Bewohnerinnen und Bewohner gefährden können, sind zum Beispiel Leitungen, die falsch abgesichert wurden, Anlagen ohne Fehlerschutz (zum Beispiel "FI-Schalter") oder blanke spannungsführende Teile.

Die Sachverständigen der Elektrobehörde beurteilen im Rahmen von Genehmigungsverfahren sicherheitstechnische Aspekte elektrischer Anlagen bei zum Beispiel Energieerzeugungsanlagen wie Kraftwerken, Photovoltaik- und Windkraftanlagen, bei Gewerbebetrieben, Veranstaltungsstätten und der Stromversorgung von Krankenanstalten. Weiters beurteilen sie elektromagnetische Felder aus elektrotechnischer Sicht.

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Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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