Abfallwirtschaftskonzept (AWK)

Wann ist ein AWK zu erstellen?

  • Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit über 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (laut § 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, BGBl. I Nr. 102/2002). Unter Anlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen zu verstehen. Der Anlagenbegriff ist dadurch weit zu sehen und umfasst zum Beispiel auch Bürogebäude, Schulen und EDV-Dienstleister. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind alle Beschäftigten, einschließlich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes. Auch Personen, die aufgrund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sind, sind einzubeziehen. Das Beschäftigungsverhältnis wird entsprechend dem Sozialversicherungsrecht ausgelegt.
  • Betreiberinnen und Betreiber von Betriebsanlagen laut Gewerbeordnung 1994 (§§ 79b, 81 Absatz 2 Z 10 und Absatz 4, § 353 Z 1 lit. c sowie § 376 Absatz 11 Z 3, BGBl. I Nr. 314/1994)
  • Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen lt. Mineralrohstoffgesetz (MinroG § 119 Abs. 1 Z 4)

Das Abfallwirtschaftskonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen beziehungsweise bei einem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung vorzulegen.

Bei Unvollständigkeit des Abfallwirtschaftskonzepts werden notwendige Verbesserungen von der Behörde mit Bescheid aufgetragen.

Eine Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts muss zumindest alle 7 Jahre erfolgen.

Aufbau und Inhalt

Der Leitfaden Abfallwirtschaftskonzept des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) präzisiert die Vorgaben zu Aufbau und Inhalt eines Abfallwirtschaftskonzeptes. Diese sollten bei der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes berücksichtigt werden. Die Homepage des Ministeriums bietet zudem umfassende Informationen zum Thema Abfall und über rechtliche Grundlagen.

Leitfaden der Wirtschaftskammer Österreich zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes: 333 KB PDF

Vorteile eines Abfallwirtschaftskonzeptes

Das Abfallwirtschaftskonzept zeigt auf, wie sich Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsmaßnahmen betriebswirtschaftlich rechnen.

Folgende Vorteile ergeben sich durch die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes:

  • Überblick über die Materialströme und entsprechenden Kosten
  • Optimierung der Beschaffung
  • Identifizierung von Einsatzstoffen mit unnötig hohem Umweltgefährdungspotenzial

Musterkonzepte als Vorlage

Für einige Branchen hat der Bereich Abfall- und Ressourcenmanagement der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) Musterabfallwirtschaftskonzepte erstellt. Diese machen es einfach, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) rasch und entsprechend den Erfordernissen zu erstellen.

Die RUMBA-Leitfäden bieten eine Anleitung für umweltschonendes Abfallmanagement auf Baustellen.

Abfallkonzepte für Großveranstaltungen

Gemäß Wiener Abfallwirtschaftsgesetz müssen Großveranstaltungen ein Abfallkonzept erstellen:

Tipps

  • Abfallumrechnungstabelle (Umrechnung von Volumen auf Gewicht): 70 KB PDF
  • Umrechnungsfaktoren zu einzelnen Abfallfraktionen (vom VÖEB): 184 KB PDF
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