Prüfungen für das Transport-Gewerbe

Grundqualifikation für Berufskraftfahrer*innen

Lenker*innen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklassen C1 oder C sowie D müssen - bis auf einige Ausnahmen - eine Prüfung über die Grundqualifikation ablegen.

Es sind mindestens 4 Prüfungstermine im Jahr vorgesehen.

Termine für die Prüfung über die Grundqualifikation

Konzessionsprüfung für Güter- und Personenbeförderung

Wenn Sie sich mit der Beförderung von Personen oder Gütern selbstständig machen wollen, müssen Sie vorher die jeweilige Konzessionsprüfung erfolgreich ablegen.

Güterbeförderung

Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi

Kraftfahrlinien, Ausflugswagen und Stadtrundfahrten sowie Omnibusse

Anmeldung zu den Prüfungen und Detailinformationen

Sie müssen sich spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich anmelden.

Ausnahme: Sind Sie Kleintransporteur*in und wollen Güter im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit einem höchstens zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2.500 und 3.500 Kilogramm befördern und haben seit 21. Dezember 2021 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet, müssen Sie sich spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin anmelden.

Virtuelles Amt

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