Sicherheitstechnische Beurteilung von gastechnischen Anlagen
Gastechnische Anlagen können Mängel aufweisen, die Bewohnerinnen und Bewohner gefährden. Das sind zum Beispiel stark verschmutzte und nicht gewartete Gasgeräte, fehlender Korrosionsschutz der Leitungen, Unzugänglichkeit von Gasabsperreinrichtungen oder Lagerungen von brennbaren Gegenständen im Bereich des Gaszählers.
Die Gasbehörde ist aufgrund des Wiener Gasgesetzes für die sicherheitstechnische Beurteilung von gastechnischen Anlagen wie Erdgas- und Flüssiggasanlagen, Niederdruck- und Hochdruck-Leitungsanlagen und Gasdruckregelanlagen zuständig. Die Sachverständigen der MA 36 beurteilen diese im Rahmen von Genehmigungsverfahren.
Genehmigung
Die Genehmigungen von Flüssiggaslagerungen - ob in Versandbehältern oder in Tankanlagen - müssen ab einer Lagermenge von 35 Kilogramm von der Gasbehörde durchgeführt werden. Bei Anlagen im Rahmen einer gewerblichen Nutzung sind die Magistratischen Bezirksämter zuständig.
Flüssiggaslagerung – Genehmigung
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Technische Gewerbeangelegenheiten (Magistratsabteilung 36)
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