Gebietskörperschaften - Staatsrechtlicher Aufbau der Republik Österreich

Bund, Bundesländer und Gemeinden sind so genannte Gebietskörperschaften. Die Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie erfassen jeweils alle Personen, die in einer örtlichen Beziehung (z.B. durch den Wohnsitz oder den Aufenthalt) zum Bereich der Gebietskörperschaft stehen.

Die Gebietskörperschaften bedürfen zur Besorgung ihrer Aufgaben verschiedener Organe. Diese werden in der Regel gewählt. Manche dieser Organe (zum Beispiel die Gemeindeämter und die Magistrate) bestehen teils aus gewählten Organen (wie zum Beispiel auf Zeit gewählte politische Mandatarinnen und Mandatare), teils aus ernannten oder vertragsmäßig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Repräsentationsorgane der Gebietskörperschaften heißen "Allgemeine Vertretungskörper". Dazu zählen der Nationalrat, die Landtage, die Gemeinderäte und in Wien auch die Bezirksvertretungen.

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