Einwanderung und Aufenthalt

  • Aktuelle Informationen zum Thema "Brexit, Art. 50 EUV und Antragstellungen für Brit*innen" können Sie unter "Brexit" nachlesen.
  • Aktuelle Informationen zur Beantragung und Ausstellung einer Notvignette gemäß § 24 NAG finden Sie unter "Notvignette/Notfallvisum".
  • Sie müssen alle Anträge persönlich stellen. Das ist nur mit Termin möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen COVID-Bestimmungen.
  • Die Möglichkeit zur Online-Terminreservierung und weitere Informationen finden Sie unter "Einwanderung - Sonderregelungen aufgrund des Coronavirus".
  • Nachreichungen von Unterlagen bitte ausnahmslos per Post oder E-Mail.
  • Für Informationen zu Ihrem Verfahren wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer +43 1-4000-3535 oder per E-Mail an anliegen@ma35.wien.gv.at.

Neues Business Immigration Office eröffnet

Die Wirtschaftsagentur Wien, das Arbeitsmarktservice Wien und die Einwanderungsbehörde Wien (MA 35) kümmern sich im neuen Business Immigration Office um eine rasche und unkomplizierte Abwicklung von Aufenthaltsverfahren.

Sie möchten nach Österreich einwandern, in Österreich arbeiten, studieren oder mit ihrer Familie leben?

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Europäische Union und Island, Liechtenstein oder Norwegen - haben, benötigen Sie eine Dokumentation. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, ist ein Aufenthaltstitel notwendig.

Virtuelles Amt

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