Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) - Zuständigkeiten und Kontakt Fachbereich Einwanderung

Erstantragszentren

Die Erstantragszentren sind zuständig für Erstanträge und Zweckänderungsanträge von Drittstaatsangehörigen.

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Außenstellen

Die Außenstellen sind zuständig für Verlängerungsanträge von Drittstaatsangehörigen.

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Außenstellen EWR

Die Außenstellen EWR sind zuständig für Anträge auf EWR-Dokumentationen.

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