Grillplätze - Nutzungsbedingungen

Stand: Dezember 2022

Allgemeines

  • Die Reservierungsbestätigung ist auf Verlangen vorzuweisen.
  • Das Grillen ist ausschließlich auf dem reservierten Grillplatz erlaubt.
  • Eine Weitergabe der Grillplatzreservierung an andere Personen ist nicht gestattet und führt zur unverzüglichen Stornierung der Reservierung.
  • Das Aufstellen von zusätzlichen Standgrillern oder Ähnlichem sowie die Verwendung von Geräten, die mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, sowie das Entzünden von Bodenfeuer ist verboten.
  • Das Aufstellen von zusätzlichen Aufbauten wie zum Beispiel Zelte, Pavillons, Tische und Bänke ist nur mit einer zusätzlichen Genehmigung erlaubt. (siehe Veranstaltungen bei Grillplätzen)
  • Auf der Donauinsel sowie am linken Ufer der Neuen Donau ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen verboten. Es ist daher nicht erlaubt, zum Beispiel mit Ihrem Auto bis zum Grillplatz zu fahren. (Ausnahme: siehe Buchung einer Einfahrtserlaubnis)
  • Während der Benützung geht die Haftung für Gefahr und Zufall auf den*die Benützer*in über. Der*Die Benützer*in verpflichtet sich, die Grundeigentümerin hinsichtlich aller Schäden, die im Zuge dieser Benützung entstehen, schad- und klaglos zu halten.
  • Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail - wenn vorhanden mit der Reservierungsnummer - an grillplatzreservierung@ma45.wien.gv.at.
  • Es gelten die Bestimmungen der Donauinselverordnung.

Lärmbestimmungen

  • Bitte beachten Sie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie die Nachtruhe ab 22 Uhr.
  • Musik darf nur in Hintergrundlautstärke (Grenzpegel 65 Dezibel, in einem Meter Abstand der Lautsprecherboxen) durch eine haushaltsübliche Musikanlage dargeboten werden.
  • Die Nutzung von zum Beispiel Aktivboxen, Verstärkern, Subwoofern et cetera und Live-Musik sind verboten.
  • Verstärkeranlagen dürfen nur mit zusätzlicher Veranstaltungsgenehmigung verwendet werden.

Umweltschutz

Um einen Beitrag zum Schutz der Natur sowie der Umwelt zu leisten, ersuchen wir Sie nachstehende Punkte zu beachten:

  • Die Grillglut niemals unbeachtet lassen! Beim Verlassen des Grillplatzes vergewissern Sie sich bitte, ob auch die letzten Glutreste gelöscht sind (Wasser steht Ihnen bei den Trinkbrunnen oder auch in der Neuen Donau zur Verfügung).
  • Äste dürfen nicht von Bäumen und Sträuchern gerissen werden. Sie zerstören dadurch die Vegetation auf der Donauinsel.
  • Hinterlassen Sie den Grillplatz sauber und entsorgen Sie Ihren Müll ausschließlich in den entsprechenden Müllcontainern. Im Mängelfall wird eine erforderliche Endreinigung oder die Behebung von Schäden durch die Abteilung Wiener Gewässer (MA 45) auf Ihre Kosten durchgeführt.

Veranstaltungen bei Grillplätzen

Wenn Sie eine Veranstaltung im Bereich der Grillplätze planen und zusätzlich zum Beispiel ein Aggregat zum Abspielen von Musik oder dergleichen verwenden möchten oder Aufbauten geplant sind, müssen Sie ein schriftliches Ansuchen an die Abteilung Wiener Gewässer per E-Mail an post@ma45.wien.gv.at stellen.

Buchung einer Einfahrtserlaubnis (nur bei den Grillplätzen 0, 1 und 13 möglich)

  • Die Zu- und Abfahrt zum Grillplatz erfordert einer zusätzlichen Genehmigung und ist bei der Grillplatzreservierung zu buchen.
  • Die Zu- und Abfahrt hat bei Grillplatz 0 ausschließlich über das Wehr 1 und bei Grillplatz 1 und 13 ausschließlich über die Überfuhrstraße, auf direktem Wege und auf dem bestehenden Wegenetz, zu erfolgen. Das Befahren von Grünanlagen ist verboten. Ein längeres Abstellen des Fahrzeuges ist nicht gestattet.
  • Beim Zufahren zum Grillplatz ist die Reservierungsbestätigung mit dem Vermerk des Kfz-Kennzeichens jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.
  • Die Fahrweise ist an die spezifische Situation des Donaubereiches anzupassen.
  • Auf Fußgeher*innen, Radfahrer*innen et cetera ist Rücksicht zu nehmen.
  • Höchstgeschwindigkeit ist immer 30 km/h.
  • Der Verkehr von Einsatzfahrzeugen darf nicht behindert werden.
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