5.5.6 Datenschutzbestimmungen für wien.at-Formulare

Gemäß Datenschutzgesetz 2000 ist bei Online-Formularen das Auskunftsrecht und die Informationspflicht zu berücksichtigen. Als "Formulare" werden Online-Eingabemasken und Druckformulare (PDF) bezeichnet, über die Bürgerinnen und Bürger personenbezogene Daten an die Stadt Wien übermitteln - unabhängig vom Inhalt des Services und der verwendeten Technik (zum Beispiel mit oder ohne Datenbankanbindung).

In der Praxis bedeutet das, dass bei Übermittlung von Daten per Online-Formular verbindlich entweder eine Datenschutzerklärung anzuzeigen oder die Zustimmung der/des Betroffenen für die Datenverarbeitung einzuholen ist. Entscheidend ist dabei, ob die Datenanwendung auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, also ein gesetzlicher Auftrag für die Verwendung der Daten besteht, oder nicht.

Ob die Verwendung der Daten mit gesetzlicher Grundlage stattfindet oder nicht, liegt an der Datenanwendung und der betreffenden Dienststelle. Dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Abteilung Datenschutz und E-Government (MA 26) zu klären.

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