Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
telefon: 01-4000-8040
fax: 01-4000-40 679
e-mail: mobilpass@ma40.wien.gv.at
webová stránka : www.wien.gv.at/...
pracovní doby
Telefonisch: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
persönliche Antragstellung und Auskünfte sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
persönliche Antragstellung und Auskünfte sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
popis
- Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
- Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
- Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
- Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
- Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen Info unter www.vhs.at
Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher*innen der Mindestsicherung und Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Sie erhalten den Mobilpass im Rahmen der Mindestsicherung. Der Mobilpass wird, nach einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:
- Mindestpensionist*innen (Pension mit Ausgleichszulage), die keine Mietbeihilfe beziehen und deren Pension, den jeweils geltenden Mindeststandard nicht überschreitet
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben und von Unterhaltszahlungen leben bzw. Bewohner*innen von Pensionistenwohnhäusern etc. sofern sie nur über den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld verfügen.
- Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben.
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at