Schriftgröße:

Mobilpass - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht

1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8 (TownTown)
  • Ermäßigte Monatskarte und Fahrt mit Halbpreisfahrscheinen bei den Wiener Linien
    Inhaber:innen eines Mobilpasses der Stadt Wien können auch ein ermäßigtes 31 Tage WIEN Ticket der Wiener Linien erwerben.
  • Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien Wien
  • Ermäßigter Eintritt bei den Städtischen Bädern
  • Nachlass von 50 % bei der Hundeabgabe für maximal einen Hund
  • Preisermäßigungen bei Kursen und Vorträgen der Wiener Volkshochschulen (Info unter www.vhs.at)
  • Ermäßigung bei den Freizeitangeboten der städtischen Pensionistenklubs
  • Ermäßigung bei Ausflugsfahrten für Besucher:innen von Pensionistenklubs des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP)
  • Einige private Unternehmen bieten Ermäßigungen für Mobilpass-Besitzer:innen, in einigen Sozialmärkten kann man mit dem Mobilpass günstiger einkaufen (Anfrage direkt dort)

Keine Antragstellung ist erforderlich:
Volljährige Bezieher:innen der Mindestsicherung und Mietbeihilfe der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien. Der Mobilpass wird, nach einmonatigem Bezug der Mindestsicherung per Post zugesandt.
Antragstellung erforderlich:

  • Mindestpensionist:innen mit Ausgleichszulage
  • Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen und mindestens 360 Monate in der Pensionsversicherung erworben haben
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen ab 60 Jahren, Männer ab 65 Jahren) und eine Witwen- oder Witwerpension beziehen
  • Personen, die eine Waisenpension beziehen und eine Behinderung haben, zum Beispiel Personen mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
  • Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben (Frauen 60 Jahre, Männer 65 Jahre) und von Unterhaltszahlungen leben, die nicht höher sind als der Mindeststandard für einen Alleinstehenden: Aktuelle Mindeststandards für die Mindestsicherung
  • Personen, die in Pensionistenwohnhäusern, Pflege- und Wohnheimen sowie in Behinderteneinrichtungen wohnen, wenn sie nur den Mindestfreibetrag oder das Mindestsicherungstaschengeld haben
Da der Mobilpass befristet ist, muss 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
Der Mobilpass ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Orari d'apertura

Telefonisch: Montag-Freitag 8-18 Uhr
Persönlich: Montag-Freitag 8-12 Uhr
Centrale
MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Responsabile_di_questa_pagina:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at